Grüne prüfen Verfassungsklage gegen neues Wahlrecht

Das neue Wahlrecht grottenschlecht ist

Das erst in der vergangenen Woche verabschiedete neue Wahlrecht könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, ihre Fraktion prüfe bereits eine derartige Klage. So etwas müsse man aber „sorgfältig abwägen“. In jedem Fall könne man aber schon jetzt sagen, „dass das neue Wahlrecht grottenschlecht ist“.

Es erfülle „noch nicht einmal seinen Zweck, den Bundestag zu verkleinern – der nächste Bundestag wird vermutlich sogar noch größer als der aktuelle“. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der SZ auf die Frage, ob seine Fraktion klagen wolle: „Wir prüfen derzeit intern sorgfältig, wie wir in der Sache vorgehen.“ Die Fraktion der Linken hatte bereits angekündigt, klagen zu wollen. Zusammen mit den Grünen und der FDP käme die Linke auf die für eine Normenkontrollklage nötigen 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Die Grüne Haßelmann sagte, bei einer Klage gegen das neue Wahlrecht könnte es vor allem um zwei Punkte gehen. Zum einen würden künftig drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichssitze für die anderen Parteien kompensiert werden, sagte Haßelmann. Nach den jetzigen Umfragen würden davon „einseitig CDU und CSU profitieren“.

Vor allem aber komme es dadurch zu einer „Verzerrung des Wählerwillens“: Der Bundestag sei dann nicht mehr entsprechend dem Zweitstimmenverhältnis der Parteien zusammengesetzt. Das sei „ein Bruch mit dem bisherigen System“. Außerdem hält Haßelmann das jetzt von der Koalition beschlossene modifizierte Sitzkontingentverfahren für verfassungsrechtlich problematisch. Union und SPD wollen eine teilweise Verrechnung von Überhangmandaten, die eine Partei in einem Bundesland gewinnt, mit Listenmandaten dieser Partei in anderen Bundesländern. Das senke zwar die Gesamtzahl der Bundestagsmandate, sagte Haßelmann. Es stelle „s  ich aber die Frage, ob dadurch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen in den Bundesländern berührt ist – zum Beispiel dann, wenn die Hamburger CDU auf Listenplätze verzichten muss, um Überhangmandate der CDU Baden-Württemberg auszugleichen“. +++ nh/dts