Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Corona-Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Mittwoch. Am Morgen hatte es schon entsprechende Medienberichte gegeben. „Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen“, heißt es im vorläufigen Ergebnisprotokoll, das uns vorliegt. +++
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