Genehmigung des Steinauer Haushalts in Aussicht gestellt

Keine Steuererhöhungen in der Brüder-Grimm-Stadt notwendig

Im Rahmen eines Spitzengesprächs zwischen Landrat Thorsten Stolz, der Kommunalaufsicht und Vertretern der Stadt Steinau konnte am Donnerstag (16.7.) ein Durchbruch im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt und den Haushalt erzielt werden: Die Genehmigungsfähigkeit für den Haushalt 2020 wird auch ohne die vorgeschlagenen Steuererhöhungen erreicht. Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushalt kann entsprechend durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigt werden.

Auf Einladung von Landrat Stolz waren der Leiter der Kommunalaufsicht Robert Rudel, die Fraktionsvorsitzenden Werner Herd (SPD), Ewald Mattheis (UBL), Tobias Betz (BGM), Erster Stadtrat Arnold Lifka (BGM), Stadtverordnetenvorsteher Ludwig Bathon (BGM), Gerhard Nüchter (Leiter der Finanzverwaltung) und Hauptamtsleiter Horst Schmidt zu einem Gespräch zusammengekommen. Es ging um die Frage, wie es mit dem Haushalt der Stadt weitergeht. Thorsten Stolz ging es mit dieser Initiative darum, klare Wege aufzuzeigen, wie die Genehmigungsfähigkeit des Zahlenwerks hergestellt werden kann. Letzteres ist möglich durch eigene städtische Konsolidierungsmaßnahmen, indem der Überschuss aus dem vergangenen Jahr zum Ausgleich für 2020 genutzt wird und wenn in der mittelfristigen Finanzplanung auch die Wechselwirkungen zwischen sinkenden Steuereinnahmen und dem Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. „Es war ein konstruktives Gespräch, alle haben sich lösungsorientiert eingebracht und wir haben für die Stadt Steinau und ihre Bürgerinnen und Bürger ein gutes Ergebnis erzielt. Auf dieser Grundlage kann die Kommunalaufsicht jetzt in das Genehmigungsverfahren einsteigen. Ich danke hier ausdrücklich allen Gesprächsteilnehmern für ihr Mitwirken“, zieht Landrat Thorsten Stolz ein positives Fazit des Gesprächs.

Die Kommunalaufsicht hat der Steinauer Politik und Verwaltung Hinweise gegeben, wie sie ohne Steuererhöhung einen genehmigungsfähigen Haushalt einreichen können. Dazu gehört die Aktualisierung des Zahlenwerks, das die tatsächlichen Wechselwirkungen beim Steueraufkommen in diesem und den kommenden Jahren realistisch widerspiegelt. Zum anderen ist die Finanzsituation mit Überschüssen aus Vorjahren noch ausreichend, einen Teil des diesjährigen Minus auszugleichen. Der Ergebnishaushalt wäre ausgeglichen, im Finanzhaushalt würde ein Minus von rund 130.000 Euro verbleiben.
Durch dieses Minus wäre eigentlich ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. Vor dem Spitzengespräch hatte die Kommunalaufsicht aber bereits die Haushaltsgrundlagen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt besprochen. Als Ergebnis ließ sich mitnehmen, dass Steinau aufgrund der besonderen Pandemie-Situation mit ihren unklaren Folgen für die Wirtschaft und das Steueraufkommen in diesem Jahr auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten kann. Grundlage ist ein Erlass des Landes Hessen vom März, auf den sich das Regierungspräsidium und die Kommunalaufsicht dabei bezogen.

Die Haushaltsgenehmigung wird mit Auflagen seitens der Kommunalaufsicht verbunden sein. Der Leiter der Kommunalaufsicht Robert Rudel kündigte in dem Treffen einige davon bereits an: Für das kommende Jahr werden eine Nettoneuverschuldung bei unausgeglichenem Haushalt 2021 und ein „Abrutschen“ in Liquiditätskredite aufsichtsbehördlich nicht zugelassen. Zum Haushalt 2021 ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und zu beschließen, das einen Haushaltsausgleich zeitnah wiederherstellt und die dauerhafte Aufnahme von Liquiditätskrediten verhindert. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhalten, müssen neue Kredite jeweils einzeln genehmigt werden. Vor dem Hintergrund der Gesprächsergebnisse vom Donnerstagabend sind Steuererhöhungen in Steinau vom Tisch. +++ pm