Gemeindeverwaltung Flieden nur noch eingeschränkt erreichbar

Rathaus bis zum 29.03.2020

Rathaus Flieden

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) am 11.03.2020 als Pandemie eingestuft. Auch in Deutschland verbreitet sich das Virus derzeit sehr schnell. Die Zahl der Infektionen steigt, ebenso die Zahl der ernsthaft Erkrankten. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit insbesondere Risikopersonen zu schützen und die Kapazitäten des Gesundheitssystems aufrecht erhalten zu können, ist es zuallererst notwendig, die Infektionsketten zu unterbrechen, indem menschliche Kontakte weitestgehend reduziert werden. Von den Landesbehörden sind diesbezüglich in den letzten Tagen per Verordnung bereits einschneidende Maßnahmen angeordnet worden.

Auch für die Gemeinde Flieden als Verwaltungs- und Ordnungsbehörde ist es angezeigt, Maßnahmen zu ergreifen, die den oben genannten Zielen entsprechen. Dabei ist neben dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Aufrechterhaltung der Gemeindeverwaltung von Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden verschiedene Maßnahmen beschlossen.

Davon betroffen ist auch das Fliedener Rathaus. Die Gemeindeverwaltung wird ab sofort und zunächst bis zum 29.03.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind weiter telefonisch und per E-Mail zu den allgemeinen Dienstzeiten erreichbar. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Über die Dringlichkeit entscheiden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind auf der Internetseite der Gemeinde www.flieden.de unter Rathaus und Politik – Ansprechpartner abrufbar.

Trauungen werden bis auf weiteres gemäß den Terminvergaben durchgeführt. Zur Teilnahme an der Trauungszeremonie sind jedoch neben dem Brautpaar nur die Trauzeugen zugelassen. Feierlichkeiten mit Gästen vor dem Standesamt bzw. in den Räumen der Gemeindeverwaltung werden untersagt. Die Besuche von Alters- und Ehejubilaren durch den Bürgermeister oder einen Vertreter werden bis zum 19.04.2020 ausgesetzt. Den Alters- und Ehejubilaren wird zur Gratulation stattdessen eine Glückwunschkarte sowie ein Geschenkgutschein übermittelt. +++ pm