Vor dem Landgericht Fulda läuft derzeit ein aufsehenerregender Prozess gegen einen sogenannten Geldautomatensprenger. Der Angeklagte legte ein Geständnis für seine wenig professionell durchgeführten Taten ab. Er bezeichnete seine Versuche als „dilettantisch“. Als Geldautomatensprenger versucht man mit Gewaltanwendung, Automaten zu öffnen und an das darin befindliche Bargeld zu gelangen. Der Mann hatte dreimal erfolglos versucht, die Automaten auszurauben. Bei all diesen Versuchen ging er leer aus. Kein einziger Euro wurde erbeutet. In seiner Verzweiflung und um einer besonders hohen Haftstrafe zu entgehen, entschied sich der Angeklagte für einen Deal mit dem Gericht. Ein solcher Deal beinhaltet oft, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt und im Gegenzug ein milderes Strafmaß erhält. Solche Vereinbarungen nennt man auch Verständigung im Strafverfahren. Hierbei handelt es sich um eine in Deutschland übliche Praxis, um Prozesse zu beschleunigen und das Risiko extremer Urteile zu minimieren. Die Vereinbarung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Richter an einen bestimmten Strafrahmen gebunden sind. Vielmehr bleibt es ihnen überlassen, die Umstände des Falls abzuwägen. +++
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