Geänderte Besuchsregelung im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda

Ein Krankenhausaufenthalt ist nie leicht

Ab Mittwoch, 21. Oktober 2020 müssen die Patientinnen und Patienten des Krankenhauses feste Bezugspersonen benennen. Weitere Besuche sind vorläufig nicht möglich. Nach den rückläufigen Infektionszahlen im Sommer, geben die deutschlandweit steigenden Corona-Neuinfektionen Anlass zur Vorsicht. Um auch weiter die Patientensicherheit zu gewährleisten und zum Wohl der Patienten, Besucher als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kranken-haus wird die Besuchsregelung angepasst. Entsprechend der Verordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration können Patienten in den ersten sechs Tagen ihres Krankenhausaufenthaltes weiterhin maximal zweimal Besuch empfangen, allerdings werden die Besuchsmöglichkeiten auf jeweils eine feste Bezugsperson pro Patient beschränkt.

„Ein Krankenhausaufenthalt ist nie leicht, darum ist es uns wichtig, dass unsere Patienten nicht vollständig auf Besuche verzichten müssen. Mit den neuen Regelungen haben wir einen Mittelweg gefunden, der die Bedürfnisse der Patienten im Krankenhaus berücksichtigt und gleichzeitig den bestmöglichen Schutz für sie, die Besucher und das Krankenhauspersonal bietet“, sagt Michael Sammet, Geschäftsführer des Herz-Jesu-Krankenhauses Fulda. Die Besuchsregel gilt für alle Fachbereiche des Krankenhauses. Die bisherigen Sonderregelungen in palliativen oder begründeten medizinischen Fällen und nach vorheriger Absprache mit den Stationen, bleiben natürlich weiterhin möglich, beispielsweise in der Geburtshilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Besuch ist während den festgelegten Besuchszeiten möglich: Montag bis Sonntag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, der letzte Einlass ist um 17:00 Uhr. Für die Geburtshilfe gilt, dass eine festgelegte, symptomfreie Person die Schwangere während der Geburt begleiten und auch nach der Entbindung täglich besuchen darf bzw. im Familienzimmer untergebracht werden kann.

Der Zutritt zum Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda ist nur über den Haupteingang der Klinik möglich. Hier müssen sich ausnahmslos alle Besucher sowie Patienten (mit eventueller Begleitperson) mit Terminen zur ambulanten oder stationären Behandlung anmelden, um die allgemeine Gesundheitsabfrage und Einlasskontrolle durchzuführen sowie für die Kontaktdokumentation zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten. Das Formular zur Anmeldung und Gesundheitsabfrage steht auf der Homepage zum Download und Ausfüllen vorab bereit (www.herzjesu-krankenhaus.de). So muss das ausgefüllte Formular nur am Checkpoint der Klinikinformation abgegeben werden, um einen Besuchsausweis zu erhalten. Der Besuch und Aufenthalt im Krankenhaus selbst ist mit strengen Auflagen verknüpft für alle Personen. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Atemwegserkrankungen, Fieber oder weitere (ansteckende) Krankheitssymptomen aufweisen, Rückkehrer aus Risikogebieten sind, Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand bzw. sich in Quarantäne befinden. Die Besucher sollten stets abwägen, ob ihr Erscheinen wirklich notwendig ist oder gegebenenfalls ein Risiko für die Patienten darstellen könnte.

Im gesamten Krankenhaus gilt die Maskenpflicht und die strikte Einhaltung der gestellten Hygieneanforderungen mit Händedesinfektion, Husten-Nies-Etikette und Abstandsregeln sowie gegebenen-falls weiteren bereichsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen. Es wird zur Sicherheit der Patienten empfohlen, die Besuchszeit auf maximal eine Stunde zu begrenzen. Außerdem wird gebeten, dass Patienten, Angehörige und Bekannte sich innerhalb ihres familiären und sozialen Umfeldes abstimmen, wer das Besuchsrecht wahrnimmt! +++ nh/pm