FZ ignoriert offenbar Deutschen Presserat

Presserat1

Eine öffentliche Rüge kassierte die Fuldaer Zeitung Mitte Juni für ein vierseitiges Anzeigeblatt, welches in die Ausgabe vom 20. Februar eingebunden und der Titelseite sowie Layout des Blatts nachempfunden war. Nach den Richtlinien des Presserats muss die Fuldaer Zeitung die Rüge im eigenen Medium veröffentlichen – hat dies allerdings bislang nicht. Die Werbeveröffentlichung von Engelbert Strauss hatte sich presse-ethisch als problematisch erwiesen: Die Werbung war nicht korrekt gekennzeichnet, zudem waren werbliche und redaktionelle Inhalte vermischt. Der Deutsche Presserat sprach daraufhin mit der öffentliche Rüge die schärfste Sanktion aus, fuldainfo.de hatte berichtet. Nach dessen Richtlinien muss die Rüge auch in der Fuldaer Zeitung veröffentlicht werden, um deren Leserinnen und Leser zu informieren. Dabei sind auch die publizistischen Grundsätze zu nennen, gegen die verstoßen wurden. Scheinbar – wir haben mit einigen Personen das Blatt täglich durchsucht – hat die Zeitung die Rüge bis dato noch nicht abgedruckt, der Presserat wird dies bis zu drei Mal anmahnen.

Weiterer Verstoß: Nationalität ohne öffentliches Interesse genannt

Weiterhin nannte die Fuldaer Zeitung in einem Online-Beitrag ohne erkennbares öffentliches Interesse die Nationalität eines mutmaßlichen Straftäters. Dieser weitere Verstoß gegen den Pressekodex hatte einen Hinweis zur Folge, die mildeste Sanktion des Presserats. In dessen Praxis-Leitsätzen heißt es: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ Die Bundespolizei hatte zwar die Nationalität in seiner Pressemitteilung genannt, dennoch ist die Redaktion presse-ethisch verantwortlich und hätte sie demnach nicht veröffentlichen dürfen. Der beanstandete Beitrag ist inklusive Verstoß gegen den Pressekodex weiterhin unverändert online. „Bei Hinweisen entscheidet die Redaktion, wie sie mit den beanstandeten Textpassagen umgeht. In der Regel leisten die Redaktionen den Entscheidungen der Beschwerdeausschüsse Folge. Sie sind hierzu aber nicht verpflichtet“, teilt Sonja Volkmann-Schluck, Pressesprecherin des Deutschen Presserats, auf Anfrage schriftlich mit.

Grenzen der freiwilligen Kontrolle

Der Presserat ist eine freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Medien und deren Online-Auftritte und wird bei Beschwerden von Leserinnen und Leser bezüglich mutmaßlicher Verstöße gegen den Pressekodex aktiv. Getragen wird er vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Rechtliche Mittel oder gar das Verhängen von Geldstrafen sind nicht vorgesehen, was auch dem Charakter einer freiwilligen Selbstkontrolle widerspräche. Das System funktioniert demnach nur, wenn sich weitgehend alle Beteiligten an die Regeln halten. Alles andere schadet dem Ansehen der Presse. Zumindest öffentlich lässt die Fuldaer Zeitung keine Einsicht erkennen. +++


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2 Kommentare

  1. Die haben sich mit Orange zusammen getan. Noch schlimmer kann man nicht abstürzen. Weder die einen noch die andere halten sich an den Pressekodex. CDU, MIT, DRK, Klinikum, Landkreis und Stadt unterstützen diese Medien offenbar sehr intensiv. Glaubt man in Fulda das merkt man nicht oder es weiß keiner?

  2. Dazu muss man natürlich auch erwähnen, dass die Idee des Pressekodex, dass die Nennung der Nationalität eines Straftäters (ausschließlich) zu einer Verallgemeinerung und Diskriminierung der entsprechenden Landsleute führt, völliger Schwachsinn ist. Wenn ich eine Headline lese, wo es heißt „Mann mit Pistole verfolgt Mann mit Axt durch Karstadt“, dann hilft es mir einfach für mein Verständnis, wenn ich höre, dass es sich um einen Türken und um einen Albaner gehandelt hat. Ich kann die Verhaltensweisen der Täter dann als, sagen wir mal, landestypische Folklore o.ä. einordnen und mein Weltbild ist wieder in Ordnung. Ansonsten müsste ich mir Gedanken machen, wie Herr Schmidt und Herr Müller auf die Idee kommen, so eine Show im Karstadt abzuziehen – was sie bekanntermaßen nicht machen. Ich habe dann hinterher nicht ein Vorurteil mehr als vorher, ich diskriminiere auch niemanden mehr als vorher etc. Ich weiß dann einfach nur Bescheid. Es ist im Gegenteil so, dass diese „Schönwetterberichterstattung“ nach dem Motto, das könnte ja jeder gewesen sein, eine gewollte Volksverdummung zum Ziel hat: „Eine Person hat gestern nachmittag in einer Stadt, die nicht genannt werden möchte, fünf Menschen geteert“ wäre eine Meldung, die ohne die Information, dass es sich um Kandahar und einen Taliban gehandelt hat, recht schwer verdaulich. Die links-rot-grün-dominierten Macher des Pressekodex haben sich mit diesen Regeln verrannt und sie sollten das erkennen. Wenn ein Ausländer eine Straftat begeht, muss das in aller schonungslosen Offenheit und in allen Facetten der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Nicht vergessen, es sind mündige Bürger und keine ferngesteuerten kleinen Roboter, die zu blöd sind, sowas einzuordnen. Als Chefredakteur würde ich auf diese Regel auch pfeifen.

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