Freilassung von Sami A.: Schuster sieht sich bestätigt

Bund Deutscher Kriminalbeamter fürchtet möglichen Racheakt

Deutsch, Bundestag

Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster sieht durch die Freilassung von Sami A. die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung aus Deutschland bestätigt. „Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war, zusammen“, sagte der Obmann im Innenausschuss der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe). Insofern solle seiner Meinung nach beim Versuch der Wiedereinreise eine Sperre gelten. Das bedeute, dass Sami A. „an der Grenze zurück gewiesen werden müsste, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen“, so Schuster. Der Tunesier war entgegen geltender Gesetzeslage als sogenannter „Gefährder“ aus Deutschland abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte geurteilt, dass eine Abschiebung nicht rechtmäßig sei, weil Sami A. in Tunesien Folter drohe.

Bund Deutscher Kriminalbeamter fürchtet möglichen Racheakt

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in NRW, Sebastian Fiedler, fürchtet einen möglichen Racheakt von Sami A., der gesetzeswidrig als sogenannter „Gefährder“ nach Tunesien abgeschoben und dort nun freigelassen wurde. „Wir gehen davon aus, dass derzeit von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgeht. Vor dem Hintergrund, dass er bereits indirekt mit einem Racheakt für seine Abschiebung gedroht hat, wäre es fatal, wenn es Sami A. gelänge, nach NRW zurückzukommen“, sagte Fiedler dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir sind nun insbesondere auf eine gute Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den tunesischen Sicherheitsbehörden angewiesen, um engmaschig Informationen über ihn zu erhalten“, fügte er hinzu. „Sollte es ihm gelingen, wieder nach NRW einzureisen, dürfen wir ihn natürlich nicht mehr aus den Augen lassen. Daran will ich aber noch gar nicht denken, denn schlimmer könnte der deutsche Rechtsstaat kaum vorgeführt werden“, so Fiedler. +++

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