Flugunfall Wasserkuppe – Prozessbeginn wegen fahrlässiger Tötung

Mutter und zwei Kinder starben

Am Dienstagmorgen hat der Prozess gegen den Piloten eines Sportflugzeuges vor dem Fuldaer Landgericht begonnen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14.10.2018 bei der Landung mit seiner einmotorigen Propellermaschine auf dem Sonderlandeplatz der Wasserkuppe den Tod dreier Menschen verursacht zu haben. Er soll den Flug angetreten haben, obgleich die zulässige Höchstabflugmasse der Maschine überschritten gewesen sein solle. Beim Landeanflug habe der Angeklagte den Queranflug verkürzt, trotz dieser Verkürzung die Landeklappen nicht auf die maximale Neigung gesetzt und die Maschine mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf die Landebahn aufgesetzt. Sorgfaltswidrig habe der Angeklagte sodann die Maschine nicht sofort durchgestartet, sondern den Anflug fortgesetzt. Erst deutlich verspätet habe er ein Durchstartmanöver eingeleitet. Infolgedessen sei die Maschine nach dem Pistenende mit dem Hauptfahrwerk auf den Boden geprallt, habe in der Folge die hinter der Piste quer verlaufenden Straße überquert und mit immer noch laufendem Propeller auf einem Gehweg die drei Geschädigten, eine Mutter mit ihrer 12-jährigen Tochter und ihrem 11-jährigen Sohn erfasst, welche hierdurch unmittelbar zu Tode kamen. +++