Ex-Verfassungsrichter Jentsch bei Snowden-Klage skeptisch

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Berlin. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hat zurückhaltend auf die Ankündigung von Linken und Grünen reagiert, die Vorladung des einstigen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages per Klage in Karlsruhe durchsetzen zu wollen. „Ich sehe das eher skeptisch“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. „Denn es kommt stark darauf an, die Ansprüche gegeneinander abzuwägen – also den Anspruch der Abgeordneten auf Aufklärung und den Anspruch und die Verpflichtung der Bundesregierung, Schaden vom Land in der Weise abzuwenden, dass verbündete Staaten ihre Interessen verletzt finden.

Und diese Verpflichtung wiegt relativ schwer.“ Jentsch fügte hinzu: „Da es sich um einen Präzedenzfall handelt, ist eine Prognose schwierig. Aber ich schätze die Erfolgsaussichten einer Klage als nicht besonders hoch ein.“ Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis äußerte sich ähnlich. „Die Regierung könnte Snowden freies Geleit zusichern“, erklärte er der „Frankfurter Rundschau“. „Doch das wäre ein Affront gegenüber den USA. Deshalb rechne ich eher damit, dass die Klage abgewiesen wird.“

Maas: Snowden hat viele überfällige Diskussionen angestoßen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat dem ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden zur Verleihung des alternativen Nobelpreises gratuliert: „Snowden hat mit seinen Veröffentlichungen viele Diskussionen angestoßen, die überfällig waren“, sagte Maas der „Bild am Sonntag“. Snowden wird mit dem Ehrenpreis der Right-Livelihood-Award-Stiftung ausgezeichnet, „weil er mit Mut und Kompetenz das beispiellose Ausmaß staatlicher Überwachung enthüllt hat, die grundlegende demokratische Prozesse und verfassungsmäßige Rechte verletzt“, wie es in der Begründung der Jury heißt. +++ fuldainfo | bild:nsa