EuGH: Halal-Fleisch darf kein europäisches Bio-Siegel tragen

Fleisch, welches aus rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Siegel tragen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor. Eine solche Schlachtmethode erfüllt demnach nicht die höchsten Tierschutzstandards. Der Unionsgesetzgeber habe in den betreffenden Verordnungen mehrfach seine Absicht betont, das Tierwohl bei den Produktionsmethoden weiter zu verbessern, so die Luxemburger Richter. Unter anderem sei bei der Schlachtung ein hohes Tierschutzniveau sicherzustellen. Zudem hätten wissenschaftliche Studien gezeigt, dass die Betäubung die Technik darstelle, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige, hieß es zur Begründung des Urteils weiter. Hintergrund der Entscheidung vom Dienstag ist ein Verfahren aus Frankreich. Die französische Tierschutzorganisation OABA hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, die Kennzeichnung "ökologi scher/biologischer Landbau" in der Werbung für und auf der Verpackung von als "halal" zertifizierten Hacksteaks verbieten zu lassen, die von Tieren stammten, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die zuständige Zertifizierungsstelle, Ecocert, hatte den Antrag von OABA implizit abgelehnt. Das zuständige Verwaltungsgericht gab der Klage von OABA nicht statt. Das Berufungsgericht hatte das Verfahren schließlich an den EuGH verwiesen. +++


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1 Kommentar

  1. Dem EuGH sei Dank, dass er den Mut besitzt, gegen den Mainstream der grenzenlosen Toleranz zu urteilen. Auffallend ist, dass sich in Deutschland fast niemand gegen Halal-Fleisch wehrt. Greenpeace betreibt Infostände gegen Tierquälerei, ohne jedoch die abartige Schlachtmethode Halal überhaupt zu erwähnen. Politisch korrekt eben; aber ohne an die Tiere zu denken.

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