Entwurf zum Nahverkehrsplan ist veröffentlicht

Bürgerinnen und Bürger können bis 15. Juli Änderungsvorschläge machen

Busbahnhof

Fulda. Der Entwurf zur Überarbeitung des Nahverkehrsplans (NVP) ist jetzt im Internet veröffentlicht und kann auf der Homepage der Stadt Fulda betrachtet und auch heruntergeladen werden. Dieser Rahmenplan definiert insbesondere das Anforderungsprofil (u.a. strategische Ziele) und die Mindeststandards des künftigen ÖPNV-Angebotes bei den Stadtbuslinien und umfasst zudem ein Maßnahmenkonzept.

Neben einem formell vorgeschriebenen Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange können auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsbeiräte außerhalb des Anhörungsverfahrens Kommentare, Änderungs-/Ergänzungsvorschläge, Hinweise etc. zum veröffentlichten Entwurf des neuen NVP abgeben. Diese müssen bis zum 15. Juli 2018 eingegangen sein. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen, entweder per Post an die Anschrift: Magistrat der Stadt Fulda, Stadtplanungsamt, Stichwort: Nahverkehrsplan, Schlossstraße 1, 36037 Fulda oder per E-Mail an die Adresse martin.thaler@fulda.de

Die Hinweise und Änderungsvorschläge werden dann ausgewertet und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Der finale Entwurf wird dann von den städtischen Gremien beraten, diesen wird dabei eine Übersicht und Bewertung der eingegangenen Vorschläge aus der Bürgerschaft vorgelegt. Die Beschlussfassung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans in der Stadtverordnetenversammlung ist dann für August vorgesehen.

Hintergrund: Der Nahverkehrsplan (NVP) ist der Rahmenplan zum öffentlichen Personennahverkehr und ist auf Grundlage des Hessischen ÖPNV-Gesetzes aufzustellen beziehungsweise in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben; in Fulda steht derzeit die dritte Fortschreibung des NVP an. Der NVP gilt für den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Aufgabenträgers des ÖPNV, in diesem Falle die Stadt Fulda, er gilt also auch nur für das Stadtgebiet Fulda. In Abstimmung mit dem Aufgabenträger Landkreis (der für das Landkreisgebiet ohne die Stadt Fulda zuständig ist) enthält der NVP der Stadt Fulda jedoch auch Aussagen zur ÖPNV-Bedienung in der Stadtregion Fulda (also inkl. Petersberg, Künzell, Neuhof-Giesel und Großenlüder-Bimbach), weil diese Bereiche sinnvollerweise von Stadtbussen mitbedient werden. Des Weiteren erfolgte eine Abstimmung bezüglich des Fahrtenangebotes und der Linienführungen zwischen den Regionalbuslinien des Landkreises Fulda und den Stadtbuslinien. +++ pm