Energiegenossenschaft: Windpark Hofbieber nicht dauerhaft abgeschaltet

Einstweiligen Rechtsschutz gegen RP Kassel eingereicht

Eichenzell. Nach der Abschaltungsanordnung für die Windmühlen in Hofbieber aufgrund eines angeblichen neuen Rotmilanhorstes in dem Gebiet hat die Betreibergesellschaft bereits am vergangen Montag einstweiligen Rechtsschutz gegen das Regierungspräsidium Kassel beantragt. Die Anordnung zur Abschaltung ist aus Sicht der Energiegenossenschaft Eichenzell aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen nicht haltbar. Bereits 2 Tage später hat das Verwaltungsgericht Kassel das RP Kassel aufgefordert, konkrete Daten über den vom RP Kassel behaupteten neuen Rotmilanhorst herauszugeben. Diese Standortdaten wurden der Energiegenossenschaft zuvor vom RP Kassel verweigert.

„Die FDP Fraktion im Hessischen Landtag hat heute eine Pressemitteilung versandt, die den Eindruck erweckt, der Windpark Hofbieber sei dauerhaft abgeschaltet. Diese Pressemitteilung beruht offensichtlich auf falschen Informationen über den Inhalt der Verfügung der Oberen Naturschutzbehörde und ihrer Folgen, die wir hiermit richtigstellen möchten: Die am 26.04.2018 erlassene, naturschutzrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel, wonach die Windenergieanlagen zum Schutz eines Rotmilan-Brutplatzes zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang abzuschalten sind, gilt nicht dauerhaft, sondern ist befristet bis zum 15. August 2018. Spätestens Mitte August ist die Brutzeit der Rotmilane abgeschlossen.

Gegen die Anordnung sind bereits Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht Kassel eingelegt und einstweiliger Rechtsschutz beantragt worden. Aufzuklären ist zunächst, ob sich tatsächlich in diesem Jahr ein Rotmilan-Brutplatz in der Nähe der Windenergieanlagen befindet, der eine temporäre Abschaltanordnung in diesem Jahr rechtfertigen könnte. Die Obere Naturschutzbehörde hat bislang nicht mitgeteilt, wo sich der Brutplatz befinden soll. Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Behörde bereits gestern aufgefordert, unverzüglich, spätestens aber bis zum 7. Mai 2018, die Abstände des Brutplatzes zu den drei Windenergieanlagen in nachvollziehbarer Weise offenzulegen. Bislang liegen diese Angaben noch nicht vor. Da der als Begründung der Abschaltung angeführte Rotmilan-Brutplatz im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen bislang von uns nicht lokalisiert werden konnte, sind wir derzeit noch zuversichtlich, dass sich diese Information im Zuge der verwaltungsgerichtlichen Prüfung als Fehlmeldung herausstellt und die Abschaltanordnung aufgehoben wird.

Die Nachtabschaltung zum Schutz von Fledermäusen ist nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Temperaturen von über 10 Grad Celsius und Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s) durchzuführen. Bei stärkerem Wind bzw. niedrigeren Temperaturen laufen die Windenergieanlagen nachts weiterhin – und auch vor dem 15. August 2018 zwischen eine Stunde vor Sonnenuntergang und eine Stunde nach Sonnenaufgang weiterhin von April bis Oktober. Die Genehmigung für die Windenergieanlagen ist nicht widerrufen worden. Ab dem 16. August 2018 ist der Betrieb der Windenergieanlagen tagsüber wieder ohne jede Einschränkung möglich, die Verpflichtung zur Nachtabschaltung zum Schutz der Fledermäuse endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Die bis zum 15. August 20018 befristete Abschaltanordnung führt daher nicht zu einer „Investitionsruine“ sondern zu einem – für den Betreiber sehr schmerzlichen – vorübergehenden Einnahmenausfall. Inwieweit der Einnahmeausfall durch Entschädigungsansprüche ausgeglichen werden kann, wird derzeit noch geprüft.

Ein Rückbau der Anlagen steht daher nicht zur Debatte und wird auch nicht die Folge der temporären Abschaltverfügung sein. Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsbehörden von Betreibern von Windkraftwerken – anders als von Betreibern von Atomkraftwerken – vor Baubeginn eine Bankbürgschaft zur Absicherung der Rückbaukosten verlangen. Eine solche Bankbürgschaft hat auch der Betreiber des Windparks Hofbieber hinterlegt. Hierfür haftet weder die Energiegenossenschaft Eichenzell noch die investierenden Bürger, und auch nicht die Allgemeinheit. Missverständlich sind auch die Aussagen von Herrn Rock (FDP) zum Investitionsvolumen der Energiegenossenschaft Eichenzell im Windpark Hofbieber. Auch wenn das Investitionsvolumen für den Windpark Hofbieber insgesamt ca. 14 Millionen Euro beträgt, entfällt auf die Energiegenossenschaft Eichenzell und die hieran beteiligten Bürger ein Betrag von 2,7 Millionen Euro“, so Lothar Jestädt, Vorstand der Energiegenossenschaft Eichenzell. +++

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