Edathy: „Was ich gemacht habe, war legal“

Berlin. Der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat angegeben, dass Bilder, die er bei einem für Kinderpornos bekannten Anbieter im Internet bestellt hat, „nicht mal als Posing“ eingestuft worden seien. Auf die Details der von ihm bezogenen Bilder wolle er nicht eingehen, aber was er bestellt habe, sei legal gewesen, sagte Edathy am Donnerstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Es könne nicht sein, dass das legale Verhalten eines Bürgers zum Gegenstand einer Skandalisierung gemacht werde, so Edathy.

Gleichwohl räumte er ein, dass sein Verhalten „moralisch nicht in Ordnung“ gewesen sei. Er habe sich in Deutschland regelrecht bedroht gefühlt, sei aber gleichwohl auch nie auf der Flucht gewesen, so Edathy weiter. Wo genau er sich in den letzten Monaten im Ausland aufgehalten habe, sei Sache seines Privatlebens. „Ich weiß, ich habe viele Menschen enttäuscht, das tut mir aufrichtig leid“, sagte Edathy schon zu Beginn seiner Ausführungen. Die erste Information über ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen ihn habe er im November von Michael Hartmann erhalten. Dieser wiederum habe angegeben, die Information nicht von der SPD-Spitze, sondern direkt aus BKA-Kreisen erhalte zu haben. Nachdem vom Landgericht Verden in Aussicht gestellt worden sei, das Verfahren gegen „eine überschaubare Geldauflage“ einzustellen, neige er nun dazu, darauf einzugehen. Den Medien warf er „Vorverurteilung“ zu. Er wolle sich nun eine neue Existenz aufbauen, so Edathy.

Landgericht Verden widerspricht Edathy

Das Landgericht Verden hat der Darstellung von Sebastian Edathy zu einer möglichen Einstellung des Hauptverfahrens gegen ihn widersprochen. Auf der Bundespressekonferenz am Donnerstag hatte der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete erklärt, der zuständige Richter habe angeregt, das Verfahren gegen ihn gegen eine Geldauflage einzustellen. Dazu sagte eine Gerichtssprecherin der Zeitung „Die Welt“: „Das ist eine Anregung der Verteidigung von Herrn Edathy.“ Dazu würden entsprechende Schriftsätze vorliegen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Hannover ging die Initiative zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens von der Verteidigung Edathys aus. Eine Sprecherin ließ offen, ob ihre Behörde einem solchen Schritt zustimmen will, berichtet die Zeitung weiter. Der Einstellung des Hauptverfahrens kann nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegen Auflagen oder Weisungen zugestimmt werden, wenn diese geeignet sind, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.

Auch Oppermann soll in Edathy-Ausschuss aussagen

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann soll im kommenden Jahr vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Edathy-Affäre aussagen. Das kündigte die Ausschuss-Vorsitzende Eva Högl (SPD) im rbb-Inforadio an. „Wir haben beschlossen, dass wir auch Thomas Oppermann als Zeugen hören – allerdings erst im nächsten Jahr.“ Weiter sagte Högl, man hoffe bei der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag klären zu können, ob Edathy vor den Ermittlungen gegen ihn durch dessen SPD-Kollegen Hartmann gewarnt wurde. Deshalb werde man auch diesen vernehmen. Für Berichte über angebliche Warnhinweise an Edathy aus dem Bundeskriminalamt gebe es derzeit überhaupt keinen Beleg: „Es gibt bisher keinen einzigen Hinweis darauf, dass es irgendein Leck beim Bundeskriminalamt gab.“ +++ fuldainfo