Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die etwa bei Diabetes, Depressionen, Rückenschmerzen oder beim Abnehmen unterstützen, gibt es in Deutschland seit 2019 auf Rezept. Bislang zahlten die Krankenkassen, sobald eine Anwendung heruntergeladen wurde. Das soll sich ändern: Künftig soll stärker danach vergütet werden, ob eine Anwendung einen nachweisbaren Nutzen in der Praxis bringt. Wie das funktionieren kann, hat Dr. Stefan Kästner (32) in seiner Dissertation untersucht. Für seine herausragende Arbeit erhält er den mit 10.000 Euro dotierten Dr.-Norbert-Schmidt-Preis.
Überreicht wurde die Auszeichnung am Mittwochabend an der Hochschule Fulda vom Stifter des Preises, dem Fuldaer Radiologen Dr. Norbert Schmidt. „Steigende Ausgaben im Gesundheitssystem und knapper werdende Mittel der gesetzlichen Krankenkassen machen es notwendig, digitale Gesundheitsanwendungen stärker daran zu messen, ob sie tatsächlich wirksam sind“, sagte Dr. Schmidt. Die Arbeit des Preisträgers liefere dazu eine fundierte Grundlage und konkrete Empfehlungen für Krankenkassen, Hersteller und Politik.
Hochschulpräsident Professor Dr. Karim Khakzar verwies auf die insgesamt sehr hohe Qualität der eingereichten Dissertationen und würdigte die wissenschaftliche und zugleich praktische Qualität der Arbeit des Preisträgers: „Wir zeichnen in diesem Jahr eine Arbeit aus, die neben einer hohen wissenschaftlichen Qualität auch einen Beitrag zu einem laufenden gesundheitspolitischen Reformprozess liefert.“
Der Erstbetreuer der Arbeit, Professor Dr. Stefan Greß, hob die Verbindung des Preisträgers zur Hochschule Fulda hervor: „Ich freue mich sehr, dass Herr Kästner nach seinem Studium der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik in Fulda und seinem Master-Studium in der Schweiz an die Hochschule zurückgekehrt ist. Die Betreuung seiner Arbeit war mir eine große Freude.“
Bezahlung nach Erfolg – aber wie?
Thema der Arbeit ist der aktuelle Reformprozess bei der Vergütung von DiGA: Der Gesetzgeber verlangt eine stärker leistungsbezogene Vergütung. Mindestens 20 Prozent der Kosten sollen an Erfolgskriterien gekoppelt werden. Doch was genau als Erfolg zählt – etwa regelmäßige Nutzung, absolvierte Module oder bessere Gesundheitswerte – konnte bisher zwischen DiGA-Herstellern und Krankenkassen nicht vereinbart werden.
Hier setzte Dr. Stefan Kästner an: Er arbeitete mögliche Bausteine für eine erfolgsorientierte Bezahlung heraus und untersuchte, was davon in der Praxis akzeptiert und umsetzbar ist. Dabei berücksichtigte er auch rechtliche Vorgaben und die Realität der Versorgung.
Interviews und Expertenrunden
Methodisch stützt sich die Dissertation auf einen Mix aus qualitativen und quantitativen Ansätzen: Zunächst führte Dr. Kästner Expertinnen- und Experteninterviews, um verschiedene Perspektiven und Gestaltungsoptionen zu identifizieren. Anschließend bewerteten Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Fachleute von Krankenkassen und Herstellern diese Vorschläge in einem zweistufigen Befragungs-Verfahren. Auf diese Weise wurde sichtbar, wo es breite Zustimmung gibt und welche Punkte umstritten sind. Schließlich verknüpfte der Preisträger die Ergebnisse miteinander und leitete daraus praxis- und politikrelevanten Empfehlungen ab.
Signal für eine patientenzentrierte Gesundheitsversorgung
Dr. Kästner sieht in der Reform der DiGA-Vergütung eine Chance für das Gesundheitssystem insgesamt: „Wenn stärker nach nachweislichem Nutzen bezahlt wird, werden künftig diejenigen Anwendungen stärker entlohnt, die den größten Nutzen für Patienten stiften. Auf diese Weise kann ein Wettbewerb um eine erhöhte Qualität in der digitalen Versorgung entfacht werden. Das Wohlbefinden der Patient*innen könnte künftig maßgeblich für das Auslösen der Vergütung werden. Die Erkenntnisse der Forschungsarbeit leisten somit einen Beitrag zur stärkeren Patientenzentriertheit der medizinischen Versorgung.“
Der Dr.-Norbert-Schmidt-Preis wurde zum fünften Mal vergeben. Er würdigt herausragende Dissertationen, die an der Hochschule Fulda entstanden sind. Sieben Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich für die Auszeichnung beworben. Dr. Eva Bauer, Dr. Monika Wiechers und Dr. Muriel Cathérine Wenzel erhielten als besondere Anerkennung ein Zertifikat. Ihre Arbeiten waren mit mehr als 80 von 100 Punkten bewertet worden. +++ pm
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