Digitalisierung: Ziemiak und Kellner wollen Parteiengesetz ändern

Wir vollziehen als Volkspartei einen regelrechten Digitalisierungsschub

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat sich vor dem Hintergrund der Coronakrise für eine baldige Reform des Parteiengesetzes ausgesprochen mit dem Ziel, in den Parteien mehr digitale Beteiligung zu ermöglichen. „Mein Ziel ist eine parteiübergreifende Initiative für ein modernes Parteiengesetz im digitalen Zeitalter“, sagte Ziemiak den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Die CDU werde „als Innovationsmotor für mehr digitale Beteiligung in der Parteiarbeit vorangehen“. Bereits auf dem letzten Parteitag habe sie digital abgestimmt. Anträge habe man hier online stellen können. Für den Mai sei eine digitale Kreisvorsitzenden-Konferenz mit über 300 Teilnehmern geplant. „Wir vollziehen als Volkspartei einen regelrechten Digitalisierungsschub“, so der CDU-Generalsekretär weiter.

Der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, sagte, was man online anbiete, werde „jetzt in der Krise viel stärker in Anspruch“ genommen. „Wir sollten deshalb die Krise nutzen, um das Parteiengesetz zu reformieren, damit mehr Online-Beteiligung möglich wird und wir Digitales und Analoges besser miteinander verknüpfen können“, so der Grünen-Politiker weiter. Das Parteiengesetz an der Stelle zu entstauben, sei lange überfällig. „Ich würde mich freuen, wenn die Große Koalition da aus dem Quark käme“, sagte Kellner. Er plädierte außerdem dafür, eine Stiftung zu gründen, die Technik zur sicheren Durchführung von Online-Wahlen und Online-Abstimmungen bereitstellen soll. „Ich schlage die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vor, die öffentlich finanziert wird. Sie soll Werkzeuge für geheime und pseudoanonyme Wahlen entwickeln und diese als Open-Source-Produkt Vereinen und Parteien zur Verfügung stellen“, so der Grünen-Bundesgeschäftsführer weiter. Man brauche da Lösungen. Das Sicherheitsproblem und Angst vor Hackern hätten ja nicht nur Parteien, sondern weite Teile der Zivilgesellschaft, sagte Kellner. Laut Parteiengesetz muss jede Partei pro Jahr einen Parteitag abhalten. Rein digitale Parteitage sind rechtlich zwar möglich, Abstimmungen über Personal und Satzungen aber nicht. Die CDU hat ihren für den 25. April geplanten Sonderparteitag zur Wahl eines neuen Vorsitzenden im Lichte dessen ebenso verschoben wie die Linke ihren für Mitte Juni vorgesehenen regulären Parteitag. Er soll jetzt Ende Oktober/Anfang November nachgeholt werden – wobei wegen des Verlaufs der Pandemie auch diesen Termin niemand garantieren kann.

Die Linke muss ebenfalls neue Vorsitzende bestimmen. Noch dringlicher ist die Aufstellung der Kandidatenlisten zur Bundestagswahl. Die Aufstellung von Kandidaten beginnt am 25. Juni. Auch für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die Anfang kommenden Jahres stattfinden sollen, sowie für die nordrhein-westfälische Kommunalwahl in diesem Herbst müssen Kandidaten ausgewählt und Wahllisten bestimmt werden. Bislang sind dafür Versammlungen vorgeschrieben. In den im Bundestag vertretenen Parteien heißt es, man müsse für den Fall vorsorgen, dass größere Veranstaltungen wegen der Coronakrise verboten blieben. Einen möglichen Weg aus dem Dilemma bei der Aufstellung der Kandidatenlisten hat das Bundesinnenministerium in einem Brief an die Bundestagsfraktionen skizziert, über den die Zeitungen weiter berichten. Angesichts der Situation wäre es demnach denkbar, für Notfälle eine Regelung in das Bundeswahlgesetz aufzunehmen, wonach „die Wahl und die wahlvorbereitenden Akte der Parteien ausnahmsweise ausschließlich im Wege der Briefwahl durchgeführt werden können“, heißt es in dem Schreiben. Wie im Fall vorgezogener Neuwahlen aufgrund Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes „könnten Abweichungen von entgegenstehenden Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung im Notfall durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zugelassen werden“, heißt es in dem Schreiben weiter. Dabei müssten „in Anbetracht der jeweiligen Lage die Prinzipien des Wahlrechts (Möglichkeit zum Vorschlag von Kandidaten für jeden Stimmberechtigten und zur Vorstellung für jeden Kandidaten) so weit wie unter den besonderen Bedingungen der Briefwahl möglich gewahrt werden“, heißt es in dem Brief. +++