DGB: Hessische Landesregierung darf überfällige Reformen in Krankenhäusern nicht verschlafen

Der DGB Hessen-Thüringen fordert die hessische Landesregierung in einer Mitteilung auf, sich konstruktiv in die bundesweite Debatte für eine umfassende Reform der Krankenhauslandschaft einzubringen. Am 5. Januar 2023 berät die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ihre Vorschläge mit den Ländern. „Die Empfehlungen der Regierungskommission sind ein erster richtiger Schritt zu einer Abkehr vom profitorientierten Krankenhaussystem. Insgesamt bleibt sie aber auf halber Strecke stehen“, stellt Renate Sternatz, stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, fest.

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll die Krankenhausvergütung in Zukunft weniger über die Fallpauschalen (DRG’s) sondern stärker über sogenannte „Vorhalteanteile“ finanziert werden. Sternatz erklärt: „Das bedeutet: Krankenhäuser werden zukünftig stärker dafür vergütet, wenn sie Leistungen vorhalten und sind weniger durch den Kostendruck der Mengenabrechnung getrieben. Die Versorgung der Patient*innen soll wieder mehr von der medizinischen Notwendigkeit gedacht und nicht vom Profitstreben der Klinikkonzerne bestimmt werden. Das kann zur Entlastung des medizinischen Personals beitragen. Die Gewerkschaften fordern, das System der Fallpauschalen komplett abzuschaffen. Wir wissen nicht erst seit der Corona-Pandemie, dass Krankenhäuser ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Die Renditeorientierung der Klinikkonzerne ist völlig aus der Zeit gefallen.“

Allerdings nütze eine Umstellung der Finanzierung nur, wenn auf Landesebene endlich notwendige Strukturreformen auf den Weg gebracht würden: „Im Juni 2022 hat Ministerpräsident Rhein bei seinem Amtsantritt einen hessischen Krankenhausgipfel angekündigt, um über die zukunftssichere Aufstellung der Krankenhäuser zu beraten. Weder die Staatskanzlei noch der hessische Sozialminister Klose haben den Worten bisher Taten folgen lassen. Schwarz-Grün muss endlich einen Vorschlag auf den Tisch legen, wie die Krankenhausversorgung in den sechs hessischen Versorgungsregionen zukünftig gestaltet werden soll“, so Sternatz und warnt: „Die Landesregierung darf diese Strukturreform nicht verschlafen, sondern muss die Debatte mit Vorschlägen für eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung gestalten.“ Es drohe die Gefahr, dass durch die Eingruppierung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen zukünftig Versorgungslücken entstehen. „Gerade im ländlich geprägten Nord- und Osthessen darf es nicht zu einer Unterversorgung kommen. Die Landesregierung muss hier ihrem Auftrag nachkommen und frühzeitig steuern“, fordert Sternatz.

Dazu gehöre auch, dass das Land Hessen die sogenannten Investitionskosten, also die Kosten für etwa Neubauten, Instandhaltung und medizintechnische Geräte der Krankenhäuser vollumfänglich trage: „Die Landesregierung plant im Doppelhaushalt eine Erhöhung für die investiven Mittel der Krankenhäuser ein. So löblich das zunächst klingt: Die Mittel reichen immer noch hinten und vorne nicht. Nicht einmal die Hälfte der Investitionen von Krankenhäusern werden aus Landesmitteln finanziert. Die Hessische Krankenhausgesellschaft hat einen Mindestbedarf von 460 Millionen Euro pro Jahr berechnet“, so die Gewerkschafterin und ergänzt: „Alle Fakten liegen auf dem Tisch, alle Akteure sind gesprächsbereit. Es liegt jetzt an Sozialminister Klose, die Reformvorschläge der Kommission vor Ort zu diskutieren und umzusetzen. Hier müssen mutige Schritte her in den Bereichen der Digitalisierung etwa oder bei der Schaffung sektorenübergreifender Versorgungsangebote.“ +++

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