Dehoga verlangt Klarstellung zu Polizei-Zugriff auf Gästedaten

Hermann: Polizei-Zugriff auf Corona-Kontaktlisten im Ausnahmefall

Der Gaststättenverband Dehoga hat die Landesregierungen aufgefordert, die Verwendung der bei Restaurantbesuchen notwendigen Gästedaten durch die Polizei klarzustellen. „Das ist hochgradig sensibel“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der „Rheinischen Post“. Die Gaststätten sind verpflichtet, von ihren Gästen persönliche Daten zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Fall einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, sagte Hartges.

Hermann: Polizei-Zugriff auf Corona-Kontaktlisten im Ausnahmefall

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) verteidigt die Verwendung von Corona-Kontaktlisten für die polizeiliche Strafverfolgung in Ausnahmefällen. „Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist“, sagte er im ARD-Mittagsmagazin. Befürchtungen, dass sich aus Angst vor polizeilicher Ahndung bald kaum mehr jemand die Gästelisten einträgt, hält Hermann für „völlig“ unbegründet. „Es muss ja irgendeinen sinnvollen Zusammenhang mit der Straftat geben.“ Auf Nachfrage sagte Herrmann, dass „nur ein Dutzend Mal in ganz Bayern“ davon gebraucht gemacht worden sei. „Das ist eine absolute Ausnahme nach den strengen Vorgaben der Strafprozessordnung. Es wird keineswegs von der Polizei beliebig darauf zugegriffen“, so der CSU-Politiker. Bis auf Sachsen schreiben alle Bundesländer eine Registrierungspflicht in Restaurants und Cafés vor – ausdrücklich zu dem Zweck, um Corona-Infektionsketten nachzuverfolgen. Auf diese Zweckbindung beruft sich Baden-Württemberg und schließt eine weitere Verwendung der Daten für polizeiliche Ermittlungen aus. Andere Bundesländer wie Bayern, Hessen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz erlauben es dagegen, die Daten auch für die Strafverfolgung zu nutzen.

Auch aus Hessen hieß es das es nur in Ausnahmefällen und auf Anordnung zur Verwendung der Daten komme. Als Beispiel nannte ein Sprecher etwa, wenn ein schweres Verbrechen in der Nähe geschehen sei und man auch nach Zeuge sucht sei die Verwendung der Daten sinnvoll. Der datenschutzpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat seine Forderung untermauert, die Nutzung persönlicher Daten von Gastronomiebesuchern gesetzlich klar zu regeln. „Diese Daten werden derzeit erhoben, um Infektionsketten nachzuvollziehen und die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Aus diesem Grund hinterlassen die Bürgerinnen und Bürger persönliche Angaben – um sich und andere zu schützen. Ihre Bereitschaft, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, ist umso größer, je sicherer sie sein können, dass ihre Daten ausschließlich zweckgebunden genutzt werden“, erklärte  Jörg-Uwe Hahn vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion darüber, dass auf diese Daten auch für polizeiliche Ermittlungen zugegriffen wird. „Nur im Fall äußerst schwerer Straftaten ist eine Datenweitergabe an Ermittler zu rechtfertigen“, sagt Hahn und fordert eine gesetzliche Festschreibung vergleichbar mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz. „Darin ist geregelt, dass die zur Erhebung und Abrechnung der Maut übermittelten Daten nicht beschlagnahmt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen“, erklärt Hahn. „Das muss auch für die persönlichen Angaben gelten, die Restaurantgäste machen. Der Bundestag muss deshalb zügig das Infektionsschutzgesetz dem Mautgesetz anpassen. Nur so bleibt die dringend notwendige Bereitschaft der Bürger, offen und ehrlich mitzuwirken.“

Strobl: Corona-Kontaktdaten nicht zur Strafverfolgung

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hat zugesichert, dass Corona-Kontaktdaten in seinem Bundesland nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. „Die Daten von Gaststättenbesucher werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt“, sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verwendung, etwa von der Polizei um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig“, fügte Strobl hinzu. Eine entsprechende Praxis hatte zuletzt in mehreren Bundesländern zu Irritationen in der Gastronomie geführt. +++


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2 Kommentare

  1. 
    
    
    
    Corona-Warn-App in Betrieb!
    Heise online am 15.6.2020:
    „Die Nutzer müßten davon ausgehen, dass ihre Daten nicht noch heimlich an die Tech-Konzerne gehen“.
    Wie entlarvend!
    Dabei ist doch für alle, die es wissen wollen, bekannt: die Geschäftsmodelle der Tech-Konzerne basieren mittlerweile auf der Vermarktung von personenbezogenen Daten. Dafür nutzen sie jede Gelegenheit zum Absaugen dieser Daten! Basta!
    Folglich werden Apple und Google diese so gewonnenen Daten im Sinne ihrer Geschäftsmodelle auch genau so nutzen wie alle anderen von den Smartphones „abgesaugten“ Daten! Irgendwelche eventuelle beschränkende Selbstverpflichtungen dieser „Datenkapitalisten“ kann man aus Erfahrung getrost in die Tonne treten. Das haben leider auch viele selbst ernannte Datenschutz-, IT-Experten und Corona-App-Heiligsprecher noch nicht begriffen!

    Und noch etwas: der TÜV hat bei der Prüfung auf Datenschutz-Konformität explizit die von Apple und Google gelieferte App-Infrastruktur ausgeschlossen! Stand am 12.6.2020 in heise online!

    Und die Bundesregierung sieht keine Datenschutz-Probleme und behauptet Konformität mit der DSGVO, was für die gesamte Contact-Tracing-Anwendung aber nicht richtig ist:
    Datenschutzexperten haben darauf hingewiesen, dass Google und Apple an die Kontaktinformationen gelangen und daraus Informationen über Infektionsfälle und Expositionsrisiken ableiten können (vgl. z.B. auch den Beitrag „
    Kritik an Datenschutzfolgenabschätzung für die Corona-Warn-App“ in netzpolitik.org vom 29.6.2020).

    Und noch etwas entlarvendes:
    Mittlerweile wurde bekannt, dass analoge „Registrierungsdaten„, die Gäste z.B. in Gasthäusern abliefern müssen, entgegen anderslautender Versicherungen der Regierungen und Behörden, doch z.B. von Polizeidienststellen für andere Zwecke abgefragt werden! Wie glaubwürdig ist das denn? „C“SU-Innenminister Hermann wehrt Kritik an diesem Vorgehen, das ihn als einen besonders eifrigen Täuscher erscheinen läßt, als „falsch verstandenen Datenschutz“ ab. Hätte er sich doch für ein richtig verstandenes Begleitgesetz dieser Verordnung eingesetzt.

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