Coronavirus: Erster bestätigter Fall in Hessen

Maßnahmen und Lage in Hessen

Maßnahmen und Lage in Hessen

1. Wie gut ist Hessen für eine mögliche Krisensituation vorbereitet?

Grundsätzlich ist das hessische Gesundheitssystem auf die gesundheitliche Versorgung der hessischen Bürgerinnen und Bürger bestens vorbereitet. Alle Behörden und Ressorts auf europäischer, Bundes- und Länderebene stehen in ständigem engen Austausch über die Situation. Die Lageeinschätzungen der WHO, des ECDC und des RKI bilden dafür die wissenschaftliche Grundlage. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration steht ebenso in ständigem Austausch mit den kommunalen Gesundheitsämtern.

Das HMSI ist mit den beteiligten Akteuren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenhäuser sowie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und der Rettungsdienste in regelmäßigem Austausch, um notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten sicherzustellen.

2. Gibt es aktuell Verdachtsfälle in Hessen?

Verdachtsfälle, Infektionen und Erregernachweis unterliegen Meldepflichten. Bei allen Verdachtsfällen in Hessen, die nach RKI-Empfehlung identifiziert werden, wird eine Labordiagnostik eingeleitet. Bisher gibt es keine bestätigten COVID-19-Infektionen in Hessen. Insbesondere die Virologie der Universität Marburg sowie der Universitätsklinik Frankfurt am Main führen täglich die notwendigen Untersuchungen durch.

3. Was passiert, wenn in Hessen ein Infektionsverdacht mit dem neuen Coronavirus vorliegt? Wie müssen Erkrankte reagieren? Sind Hausärzte, Krankenhäuser, Gesundheitsämter für diesen Fall informiert und gerüstet?

Erkrankte Personen sollten sich an ihren Hausarzt wenden. Wenn Sie glauben, möglicherweise mit dem SARS-CoV-2 infiziert zu sein, sollten sie sich vorab telefonisch mit der Praxis in Verbindung setzen. Dann wird der behandelnde Arzt klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht. Das heißt, es wird im ärztlichen Gespräch geklärt, ob die erkrankte Person überhaupt in einem Risikogebiet (gemäß RKI) war oder Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall hatte. Falls in diesem Prozess Fragen auftauchen, sollten diese mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden. Die Gesundheitsämter in Hessen sind in Rufbereitschaft und können von den Ärzten entweder direkt oder über die Leitstellen erreicht werden. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist meldepflichtig. Spätestens wenn der Verdachtsfall als begründet angesehen wird, muss das Gesundheitsamt informiert werden und es wird eine Labordiagnostik zur Bestätigung der Diagnose durchgeführt. Sollte es sich um eine COVID-19-Infektion handeln, ist auch dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen und die weitere Behandlung mit diesem festzulegen.

Abgestimmte Handlungsempfehlungen des RKI sowie des HMSI stehen den Akteuren (z.B. Ärzteschaft, Krankenhaus, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Rettungsdienst) zur Verfügung.

Grundsätzlich sind alle Krankenhäuser in Hessen darauf vorbereitet, Erkrankte mit neuen Infektionskrankheiten versorgen zu können. Hierfür gibt es Planungen in den Krankenhausalarmplänen und den Hygieneplänen. Die Krankenhäuser halten Schutzkleidung vor, um auch sehr infektiöse Patienten behandeln zu können und trainieren ihr Personal regelmäßig für solche Situationen. Auch Räumlichkeiten zur Behandlung von Infektionspatienten sind an jedem Krankenhaus ausgewiesen. Ob eine Behandlung erkrankter Personen (also mit nachgewiesenem SARS-CoV-2) auf der Isolierstation erfolgen kann oder muss, ist eine klinische Entscheidung, die je nach Fall nach Konsultation des Kompetenzzentrums in Frankfurt erfolgen wird.

4. Kann in jeder Arztpraxis und in jedem Krankenhaus ein Corona-Test durchgeführt werden?

Prinzipiell kann der für die Diagnostik notwendige Abstrich in jeder Arztpraxis und in jedem Krankenhaus vorgenommen werden.

5. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat Ende Januar den öffentlichen Gesundheitsdienst in „besondere Bereitschaft“ versetzt. Was bedeutet das?

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat Ende Januar den öffentlichen Gesundheitsdienst in besondere Bereitschaft versetzt und steht in ständigem Austausch mit allen hessischen Gesundheitsämtern. In regelmäßig stattfindenden Telefonkonferenzen, an denen auch Experten aus dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) sowie der Universitätskliniken Marburg und Frankfurt teilnehmen, werden die Gesundheitsämter über die aktuelle Situation im Land informiert. Es wurden für Hessen Handlungsempfehlungen zur Abklärung von Verdachtsfällen erstellt, die entsprechend einer sich verändernden epidemiologischen Lage angepasst werden. Fragen, die bei der Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort entstehen, werden aufgegriffen und Lösungen bzw. Antworten erarbeitet.

Am Flughafen Frankfurt am Main gibt es ein Medical Assessment Center (MAC), in dem infektiologisch erfahrene Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Frankfurt tätig werden, wenn der Verdacht besteht, dass sich Passagiere auf einem Flug bei einem Kranken angesteckt haben könnten. Darüber hinaus stellen das HMSI, das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt und der Flughafenbetreiber Fraport Informationen in mehreren Sprachen bereit. Damit werden die Reisenden aus den betroffenen Regionen darüber informiert, welche Symptome die Krankheit hat und wie sie sich verhalten sollen, falls diese Symptome auftreten.

Verfahren am Flughafen Frankfurt sowie Einreise

6. Welche Maßnahmen ergreift der Flughafen Frankfurt, um ggf. erkrankte Personen zu identifizieren?

Nach den internationalen Gesundheitsvorschriften muss das Personal der Fluggesellschaften über den Flugkapitän melden, wenn eine Person an Bord ist, die offensichtlich krank ist und eine ansteckende Krankheit haben könnte.

In Deutschland gibt es Flughäfen, die mit besonderer Infrastruktur am und um den Flughafen ausgerüstet sind, so dass infektiöse Passagiere transportiert, diagnostiziert und klinisch versorgt werden können. Dies sind die Flughäfen in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin und München.

Am Flughafen Frankfurt am Main gibt es ein Medical Assessment Center in dem infektiologisch erfahrene Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Frankfurt tätig werden, wenn der Verdacht besteht, dass sich Passagiere auf einem Flug bei einem Kranken angesteckt haben könnten.

7. Was passiert, wenn am Flughafen Frankfurt am Main ein Infektionsverdacht mit dem neuen Coronavirus vorliegt?

Das betroffene Flugzeug parkt auf einer Sonderposition. Dort gehen Ärzte des Gesundheitsamtes an Bord und untersuchen die erkrankte Person. Falls ein Infektionsverdacht besteht, wird die erkrankte Person auf die Isolierstation gebracht und die übrigen Passagiere über den Krankheitsverdacht bzw. mögliche Ansteckungen informiert.

Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich Personen angesteckt haben könnten, werden weitere Maßnahmen für einige oder alle Passagiere empfohlen (z.B. häusliche Quarantäne oder Beobachtung durch Gesundheitsämter).

8. Grenzübertritt nach Deutschland: Wie wird mit Flügen aus China sowie aus den neu benannten Risikogebieten verfahren? Ist mit Grenzschließungen zu rechnen?

Das Gesundheitsamt Frankfurt ist für die Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen am Flughafen Frankfurt zuständig und passt diese regelmäßig an die aktuellen Anforderungen der epidemiologischen Lage an. Die hessischen und nationalen Gesundheitsbehörden stehen dazu ständig im fachlichen Austausch. Am Flughafen Frankfurt ist die notwendige Infrastruktur vorhanden, um auf ankommende Passagiere mit neu aufgetretenen oder hochansteckenden Krankheiten unmittelbar reagieren zu können. Für mögliche Kontaktpersonen steht ein Medical Assessment Center (MAC) zur Verfügung. Es bietet die Möglichkeit der Betreuung von Flugreisenden, einer zeitnahen ärztlichen Untersuchung sowie einer bedarfsweisen vorübergehenden Unterbringung. Um bestmöglich vorbereitet zu sein, wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration eine erhöhte Betriebsbereitschaft des MAC angeordnet. So ist sichergestellt, dass in Hessen auch eine große Anzahl ankommender Fluggäste gesundheitlich betreut werden können und dadurch zugleich der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.

Luftfahrzeugführer waren bislang verpflichtet, Krankheitsfälle an Bord zu melden. Mit Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Januar 2020 haben diese zusätzlich bei Flügen aus der Volksrepublik China vor Landung zu melden, dass sich keine Erkrankten an Bord befinden. Zudem stellt eine von den Passagieren auszufüllende Aussteigekarte sicher, wo diese in den 30 folgenden Tagen nach Ankunft zu erreichen sind. So können Kontaktpersonen ggf. erkrankter Personen nachverfolgt und identifiziert werden. Außerdem wurde die Aussteigekarte per Verordnung des BMG um eine Selbstauskunft der Passagiere erweitert, um bereits auf dem Flug eventuell infizierte Personen zu identifizieren. Zusätzlich werden auf den Flügen Informationshandzettel an die Passagiere verteilt, um sie über die Erkrankung und Maßnahmen bei Symptomen aufzuklären. +++

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