CDU Burghaun setzt ihren Weg fort

Burghaun. Die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Burghaun haben mit dem 29. Juni 2014 ein klares Zeichen für den Wechsel gesetzt. Obwohl der Tod unseres designierten Bürgermeisters Wolfgang Atzler uns alle schwer getroffen hat, bleiben wir unserer Leitlinie weiterhin treu: Eine transparente und ehrliche Politik für mit und den Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Die CDU Burghaun wird einen Kandidaten bekannt geben, der mit seiner Persönlichkeit und Inhalten diese Leitlinie und den Bürgerwillen als Bürgermeister umsetzen wird. Wir werden uns trotz der schwierigen Situation an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, der nach der Feststellung der Vakanz des Postens des Bürgermeisters eine Frist von vier Monaten für Neuwahlen bestimmt. Daher ergibt sich der spätestmögliche Wahltermin am 23. November 2014. Die CDU Burghaun bleibt ihrer Leitlinie verpflichtet und lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, den gewählten Weg weiterhin gemeinsam mit uns zu gehen.

Warum der 23. November?

Die Hintergründe sind rechtlicher Natur, an die sich die Gemeindevertretung ebenfalls halten muss: Die Situation des Todes von Herrn Atzler vor der Übernahme der Amtsgeschäfte am 17. November 2014 ist explizit in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht erfasst. Jedoch beschreibt § 42 (3) HGO, dass nach der Feststellung der Vakanz des Bürgermeisterpostens, also der Todestag von Herrn Atzler, spätestens nach vier Monaten eine Neuwahl durchzuführen ist. Diese Vorgehensweise wird vom hessischen Ministerium des Innern und Sport, Herrn Dressler, empfohlen. Die Kommunalaufsicht in Fulda beurteilt diesen Sachverhalt identisch. Es gilt der Grundsatz, dass die Gemeinde die Vakanz des Bürgermeisterpostens so kurz wie möglich zu halten hat. Somit ergibt sich zwangsweise der 23. November 2014 als spätmöglichster Wahltermin, da die dem Verfahren anhängigen zeitlich straffen Fristen innerhalb der Gemeindegremien, trotz Ferien, einzuhalten sind. Die CDU Burghaun erachtet es als höchst unangebracht, dass auf dem Rücken des Todesfalles von Herrn Atzler kommunalpolitische Winkelzüge ausgetragen werden. Es gelten die Vorgaben und Fristen der uns übergeorneten Behörden und des hessischen Innenministeriums, die es parteiunabhängig von allen gemeindlichen Gremien umzusetzen gilt und bei gutem Willen auch umgesetzt werden können. +++ fuldainfo

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