Carsten Froß in den Hauptausschuss des HSGB gewählt

Städten und Gemeinden eine Stimme geben

Petersberger Bürgermeister Carsten Froß (CDU)

Der Petersberger Bürgermeister Carsten Froß ist in den Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) gewählt worden. Er vertritt darin die Region Fulda und kann an wichtigen Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen mitwirken. Der HSGB hat bei seiner Mitgliederversammlung in Bad Nauheim am 16.09.2021 einen neuen Hauptausschuss gewählt. Der 30 Personen umfassende Hauptausschuss ist ein zentrales Gremium des Verbandes und beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Außerdem befasst er sich mit verbandspolitischen Themen.

Neben Carsten Froß als ordentliches Mitglied ist auch der Rasdorfer Bürgermeister Jürgen Hahn als ein stellvertretendes Mitglied gewählt worden. Sie sind die einzigen Vertreter des Landkreises Fulda in dem Ausschuss. Bürgermeister Froß freut sich auf die neue Aufgabe: „Es ist einerseits wichtig, die Region Fulda zu repräsentieren, damit wir weiterhin ein führender Landkreis innerhalb unseres Bundeslandes bleiben. Andererseits erhoffe ich mir davon auch für die Gemeinde Petersberg viel: Der Hauptausschuss ist die starke Stimme der Städte und Gemeinden bei Vorhaben der Landesregierung. Hier können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Praktiker vor Ort mitwirken, dass Entscheidungen nicht nur im Elfenbeinturm in Wiesbaden getroffen werden.“
Zudem würden der Blick über den Tellerrand sowie der Austausch mit Amtsträgern aus ganz Hessen neue Impulse für die Gemeinde bringen.

Der Hauptausschuss tagt in der Regel 2-3-mal im Jahr. Hinzu kommen gemeinsame Sitzungen mit dem Präsidium. Die Mitglieder sind solange gewählt, wie sie im Bürgermeisteramt sind oder bis sie auf eigenen Wunsch ausscheiden. Der Hessische Städteund Gemeindebund ist die Spitzenorganisation der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen. Dem HSGB gehören 400 hessische Städte und Gemeinden sowie mehr als 100 Körperschaften des öffentlichen Rechts an. +++ pm