Die Bundesregierung will die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche intensivieren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der vom Bundesjustizministerium vorgelegt wurde. Damit sollen die Grundlagen für eine „effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche“ gestärkt werden. „Mit den neuen Regeln bekommt die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. Es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Erstmals könne jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein – das sei ein „Paradigmenwechsel“, so der Vizekanzler. „Schmutzige Geldströme können wir so schneller und wirksamer trockenlegen.“ Scholz bezeichnete die Reform als „Kernelement der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Man wolle den Kampf gegen Geldwäsche auch auf EU-Ebene verschärfen, fügte der SPD-Politiker hinzu. Dafür werde man die Regeln, die Aufsicht und den Informationsaustausch ausweiten und stärken. Der Geldwäschestraftatbestand wird dem Gesetzentwurf zufolge künftig deutlich häufiger als bisher greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kamen bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis war in der Strafverfolgungspraxis allerdings oft schwierig. +++ nh/dts
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