Body-Cams für Hessens Polizisten

Polizeikontrolle

Wiesbaden. Ab dem nächsten Jahr sollen Polizisten in ganz Hessen Schulterkameras, sogenannten „Body-Cams“, tragen. Das hat Innenminister Beuth (CDU) in Wiesbaden bekannt gegeben. Auch in anderen Bundesländern und sogar dem europäischen Ausland stoße das Konzept auf großes Interesse. „Die hessische Polizei ist Erfinder und Vorreiter für diese technische Neuerung, die die Polizeiarbeit für die Beamten landes-, bundes- und sogar europaweit messbar sicherer macht“, erklärte Hessens Innenminister Peter Beuth im Rahmen einer Pressekonferenz in Wiesbaden. „Wir werden hessenweit 72 Kamerasysteme zum Einsatz bringen“, sagte Beuth. Ein Ausschreibungsverfahren werde derzeit durch das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung vorbereitet. Das Hessische Innenministerium habe einen Entwurf für eine landesweite Handlungsempfehlung zum Einsatz der Body-Cam erstellt. Dieser werde zeitnah mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Aus den Pilotprojekten seien bereits 13 Kamerasysteme vorhanden, so dass noch 59 Kamerasysteme beschafft werden müssten. Der Minister bezifferte die nun entstehenden zusätzlichen Kosten auf rund 77.000 Euro. Der Ausschreibungs- und Beschaffungsvorgang dauere mindestens drei Monate. Mit der Auslieferung sei daher frühestens im Frühjahr 2015 zu rechnen. „Neben den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern hat sich die Bundespolizei über das hessische Modell der Body-Cam bei unseren Experten informiert. Aus unseren europäischen Nachbarländern prüfen die ungarische und die österreichische Polizei sowie die Kantonspolizei Luzern die Einführung der Technik. Dass eine Entwicklung aus den Reihen der hessischen Polizei auf so reges Interesse stößt, darauf können wir stolz sein“, machte der Minister deutlich.

Die Polizei Hamburg folge dem hessischen Beispiel mit einem eigenen Pilotprojekt im Bereich der Reeperbahn. Auch das Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz befasse sich bereits mit der Prüfung einer eigenen Einführung des Einsatzmittels Body-Cam und sei Kooperationspartner. Gewalt gegen Polizeibeschäftigte ist bundesweit ein bedeutendes Thema. Insgesamt kam es im vergangenen Jahr allein in Hessen anlässlich von 3.016 Angriffs- und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und –beamte zu insgesamt 1.710 Strafanzeigen. Die Angriffe ereigneten sich größtenteils an den Wochenenden auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 04.00 Uhr. 46 Prozent der hessischen Tatverdächtigen standen bei den Angriffen unter Alkoholeinfluss. „Ich bin sehr froh darüber, dass sich das hessische Modell Body-Cam als geeignetes präventives Einsatzmittel zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen erwiesen hat. Das Tragen der Schulterkameras schreckt bei Kontrollen in Brennpunktbereichen potenzielle Aggressoren ab und trägt zu einer Deeskalation der Kontrollsituation bei“, so der Innenminister.

Allein im Frankfurter Stadtteil Alt-Sachsenhausen kam es im abgeschlossenen einjährigen Pilotzeitraum zu einem Rückgang der Angriffe auf Einsatzkräfte von 40 auf 25 (-37,5 Prozent). Die Anzahl der verletzten Polizistinnen und Polizisten reduzierte sich von neun auf einen Fall. Dabei wurden 24 Bildsequenzen als Beweismittel in Strafverfahren eingebracht. „Das an der polizeilichen Basis in Frankfurt entwickelte Konzept der Body-Cam hat mich überzeugt, dass Hessen damit zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen den richtigen Weg eingeschlagen hat. Ich habe das Landespolizeipräsidium daher gebeten, in Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten die Rahmenbedingungen zu entwickeln, die für eine konzeptionelle Verwendung des Einsatzmittels Body-Cam in allen Brennpunktgebieten in Hessen und anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel der „Dippemess“ in Frankfurt erforderlich sind. Die bisherigen Erfahrungen legen zudem den Bedarf nahe, zur Dokumentation des Verlaufs von Kontrollmaßnahmen auch den Ton aufzuzeichnen. Beleidigungstatbestände und der Eskalationsverlauf sind so beweiskräftig belegbar. Eine Rechtsgrundlage zur Tonaufzeichnung ist in § 14 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) bislang nicht enthalten. Ich habe das Landespolizeipräsidium daher gebeten, auch zu prüfen, ob diese Möglichkeit im Rahmen einer Gesetzesänderung geschaffen werden kann“, so Beuth. +++ fuldainfo

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