Beuth: „Schutz für Einsatzkräfte muss weiter verbessert werden“

Wieder Silvester-Übergriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste

Peter Beuth (CDU)
Peter Beuth (CDU)

Wiesbaden. Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat den Kräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten für ihren Einsatz in der Silvesternacht gedankt. „Tausende Frauen und Männer der Einsatzkräfte haben den Jahreswechsel nicht mit ihren Familien, sondern im Kreise ihrer Kolleginnen und Kollegen begangen. Sie haben so landesweit dafür Sorge getragen, dass Millionen Hessinnen und Hessen Silvester feiern konnten. Für ihre unermüdliche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung bedanke ich mich herzlich“, sagte Peter Beuth.

Angesichts des herausragenden Engagements sei es unverständlich, dass es sowohl in Hessen als auch bundesweit wieder zu zahlreichen Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen sei. „Wer das neue Jahr mit Tritten und Schlägen gegen Polizisten einläutet oder Rettungskräfte mit Feuerwerksraketen beschießt, muss gleich zu Beginn des neuen Jahres die Härte des Rechtsstaats spüren. Wer gewissenlos Helfer angreift, muss auch so hart bestraft werden, dass es wehtut. Es bleibt eine wichtige Hausaufgabe für die künftige Bundesregierung, den Schutz für unsere Eisatzkräfte weiter zu verbessern“, so der Innenminister.

Die Hessische Landesregierung hatte sich nach den schweren Ausschreitungen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 für den verbesserten Schutz der Einsatzkräfte in Hessen und ganz Deutschland stark gemacht. Der Bund hatte schließlich die hessische Gesetzesinitiative aufgegriffen und im April 2017 endlich umgesetzt. Die Mindeststrafe für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute oder Sanitäter beträgt seitdem drei Monate. „Ich halte nach wie vor eine Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte für notwendig. Damit zieht der Staat eine klare rote Linie und zeigt den besonderen Unwert eines solchen Angriffs auf. Das ist auch ein klares Signal an alle potenziellen Straftäter. Denn am Ende muss der Staat diejenigen schützen, die täglich im Einsatz für jede Bürgerin und jeden Bürger sind“, erklärte Peter Beuth.

Die Kernpunkte der hessischen Initiative waren eine Mindestfreiheitsstrafe, die Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung sowie die Einbeziehung von Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern und Rettungsdiensten in den speziellen Schutz der neuen Regelung. Die hessischen Kernforderungen finden sich zwar in dem Gesetz wieder, jedoch verzichtete der Bundesgesetzgeber auf eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die – im Gegensatz zur dreimonatigen Mindeststrafe – nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden könnte. Die Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung bedeutet, dass auch solche Angriffe geahndet werden können, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit dem aktuellen Einsatz eines Polizisten stehen.

Hintergrund: Übergriffe auf Einsatzkräfte in Hessen:

  2014 2015 2016
Polizisten 3.207 3.071 3.468
Feuerwehr 6 14 7
Rettungskräfte 68 76 74

Einhergehend mit der Bundesratsinitiative zum Schutzparagraphen startete das Hessische Innenministerium eine Öffentlichkeitskampagne, mit der auf das Problem steigender Angriffe gegen die Einsatzkräfte aufmerksam gemacht und für mehr Rückendeckung für Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte geworben werden sollte, die sich mit ihrer täglichen Arbeit und oftmals auch mit ihrem Leben für das Gemeinwesen einsetzen. Im Rahmen dieser Kampagne wurde die Schutzschleife als Symbol der Solidarität mit den Einsatzkräften entwickelt: In den Farben Blau, Rot und Weiß gehalten, steht sie für die Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte in Hessen und ist ein Symbol für die Verbundenheit mit den Einsatzkräften. +++