Bericht: Reform der Bund-Länder-Finanzen festgefahren

Berlin. Die Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzen stecken in der Sackgasse. Laut einem bis unveröffentlichten „Bericht für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ vom 6. Oktober haben die Finanzminister von Bund und Ländern in keinem zentralen Punkt eine Einigung erzielt, berichtet die „Welt“. Der Bericht dient als Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche in Potsdam. Keine Einigung ist etwa beim Soli in Sicht. „Künftig soll das Aufkommen allen Ländern und ihren Kommunen zu Gute kommen“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Bericht.

Eine komplette Abtretung des Soli an die Länder lehnt der Bund ab. Der Bund „finanziert weiterhin eine Vielzahl von Leistungen, die aus der Wiedervereinigung resultieren“. So würden der Rentenversicherung Belastungen in Höhe von jährlich rund elf Milliarden Euro entstehen. Zu einer Integration des Soli in die Einkommensteuer ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zwar grundsätzlich bereit, verlangt aber „eine Kompensation des Bundes“ bei den sieben Umsatzsteuerpunkten, die der Bund 1993 an die Länder abgetreten hat. Das wiederum lehnen die Länder ab. „Kein Land sieht einen Zusammenhang zwischen der Einführung des Solidaritätszuschlages und der Übertragung von sieben Umsatzsteuerpunkten auf die Länder“, heißt es laut „Welt“ in dem Bericht. Weniger einig sind sich die Länder beim Thema Altschuldenfonds. Finanzschwache Länder wünschen sich einen aus Soli-Mitteln gespeisten Fonds, aus dem ihre Zinsausgaben bedient werden.

Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen lehnen einen solchen Fonds ab. Der Bund will allenfalls „einzelnen“ Ländern „streng konditionierte Hilfen“ zukommen lassen, wobei die Ländergemeinschaft die Hälfte dieser Hilfen finanzieren müssten. Streit zwischen Bund und Ländern gibt es vor allem ums Geld: So verlangen die Länder mehr Geld für den Bau von Straßen. „Eine dauerhafte Ausstattung der Länderhaushalte mit zusätzlichen Mitteln ist erforderlich“, schreiben sie. Der Bund sieht das anders: „Die Finanzierungsverantwortung für Infrastrukturmaßnahmen der Länder liegt bei den Ländern.“ Die Länder fordern auch, die „Entflechtungsmittel dauerhaft zu verlängern und in allgemeine Deckungsmittel umzuwandeln“. Der Bund hält dagegen, für eine Fortsetzung der Mittel über das Jahr 2019 hinaus „gibt es keine Grundlage“. Ebenso fordern die Länder die „volle Kostenübernahme“ des Bundes bei reinen Geldleistungsgesetzen, was der Bund ebenfalls ablehnt. „Die Mehrzahl“ der Länder weist dafür den Vorschlag von Schäuble zurück, künftig eigene Zu- und Abschlagsrechte bei der Einkommensteuer zu erhalten. +++ fuldainfo

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