Beirat unterstützt neun Opfer der Amokfahrt von Volkmarsen

Geld ist überwiesen

Der Beirat des Hessischen Opferfonds hat weitere Hilfezahlungen beschlossen. Diesmal geht das Geld erstmals auch an neun Opfer der Amokfahrt von Volkmarsen am 24. Februar 2020. Das Geld aus dem Hilfsfonds für die Opfer schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen ist überwiesen worden und auf den Konten der Familien eingegangen. Die Entscheidung hat der Opferfondsbeirat beim Hessischen Landtag, der aus elf Personen besteht, in seiner Sitzung im April 2022 getroffen. Über die jeweilige Höhe der Summen machte das Gremium keine Angaben, um die Familien zu schützen.

Am 24. Februar 2020 hatte ein Mann sein Fahrzeug absichtlich in den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen gesteuert und Dutzende Menschen verletzt, unter ihnen 26 Kinder. Der Täter wurde im Dezember 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn des versuchten Mordes in 89 Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in 88 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Dezember 2021 hatte der Beirat des Hessischen Opferfonds schon erste Hilfezahlungen für Angehörige und Hinterbliebene des rassistisch motivierten Anschlags von Hanau (19. Februar 2020) beschlossen.

Der Opferfondsbeirat beim Hessischen Landtag entscheidet darüber, wie das Geld des im Sommer 2021 vom Parlament beschlossenen „Fonds für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen“ vergeben wird. Der Fonds wird mit zwei Millionen Euro je Haushaltsjahr ausgestattet. Die Unterstützung kann nur auf Antrag gewährt werden. Für eine Hilfezahlung ist kein materieller Schaden nachzuweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung. +++ pm