Antragsfrist auf Zwangsarbeiterentschädigung läuft ab

Stammtisch der Sudetendeutschen

Lauterbach: Die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter nahm der hessische Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen (BdV), Siegbert Ortmann, zum Anlass, dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung für die Unterstützung dieses langjährigen Anliegens des BdV und seiner Gliederungen zu danken. Beim allmonatlichen Stammtisch der Sudetendeutschen im „Felsenkeller“ in Lauterbach wies er darauf hin, dass nur aufgrund gemeinschaftlicher Anstrengungen diese symbolische Geste letztendlich möglich geworden sei.

Und die bislang 35320 eingegangenen Anträge seien auch ein sichtbarer Beweis für die Richtigkeit dieser Maßnahme, wonach auf Antrag ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen worden seien, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhielten. Besonders wichtig dabei sei allerdings, dass die Arbeit unter Zwang stattgefunden habe und die konkrete Beschreibung von möglichen Strafen und Sanktionen bei Nichterbringung der Arbeitsleistung nötig sei. Die Antragsfrist laufe übrigens endgültig am 31. Dezember 2017 ab und da dies eine Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 2 der ADZ-Anerkennungsrichtline sei, könnten später beim Bundesverwaltungsamt in 59071 Hamm eingehende Anträge keine Aussicht auf Erfolg mehr haben, so Ortmann.

Der BdV-Landesvorsitzende gab noch bekannt, dass ca. 92 Prozent der bisherigen Antragsteller 80 Jahre und älter seien und rund 2/3 davon zum weiblichen Geschlecht gehörten. Auf die einzelnen Herkunftsgebiete verteilten sich die Antragsteller schließlich wie folgt: Ehemalige Sowjetunion 22.325; Rumänien 4186; ehemalige dt. Ostgebiete inkl. Polen 1832; ehemalige Tschechoslowakei 824; Deutschland 851 und sonstige Länder 2469. Bemerkenswert sei auch, dass über 95 Prozent der Antragsteller heute im Bundesgebiet wohnen und von hier aus ihre Anträge gestellt hätten. Abschließend brachte der BdV-Landesvorsitzende nochmals seine Freude und Dankbarkeit darüber zum Ausdruck, dass es mit vereinten Kräften gelungen sei, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres schweren Schicksals letztendlich doch noch eine zumindest symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. +++