Anhörungsausschuss des Landkreis Fulda lehnt Anhörung zu Sachsenhausen ab

Über 50 Anlieger haben Widerspruch gegen Vorausleistungsbescheide eingelegt

Baustelle

Eichenzell. Für die IG Sachsenhausen ist die Ablehnung der gesetzlich geregelten Anhörung ein Skandal. Der Landkreis Fulda wirbt auf seiner Webseite für den Anhörungsausschuss mit den Worten: „Wer mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen lassen. Dieses findet vor dem Anhörungsausschuss statt, der in Hessen beim Landrat beziehungsweise in Städten über 30.000 Einwohner beim Magistrat angesiedelt ist.“ Über 50 Anlieger haben Widerspruch gegen Vorausleistungsbescheide bei der Gemeinde Eichenzell eingelegt und auf die gesetzlich vorgeschriebene Vermittlung im Anhörungsausschuss gehofft. „Wir haben immer gesagt, dass wir einen Kompromiss und eine ganzheitliche Lösung einem Gerichtsverfahren vorziehen. Wir haben viele gutachterlich bestätigte Gründe, die für einen Kompromiss sprechen und ein Kompromiss wäre für alle Beteiligten die beste Lösung“, so Fred Abel, Sprecher der IG Sachsenhausen.

Auf Nachfrage haben wir jüngst erfahren, dass der Vorsitzende des Anhörungsausschusses beim Landkreis Fulda entschieden hat, keine Anhörungen bezüglich der Widersprüche der Anlieger von Sachsenhausen durchzuführen. Nach Auskunft des Anwalts Dr. Freund, der die IG Sachsenhausen vertritt, gibt es hiergegen erhebliche rechtlichen Bedenken. Geregelt ist die Pflicht des Anhörungsausschusses in § 7 HessAGVwGO (Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung). Dort heisst es: „Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn … die Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt erscheint und der Streitstand eine gütliche Erledigung des Widerspruchs nicht erwarten lässt.“ Nach Einschätzung von Dr. Freund aus der Kanzlei Muth und Partner besteht kein Raum für eine Versagung einer Anhörung, da die Sach- und Rechtslage im vorliegenden Fall gerade nicht hinreichend geklärt, sondern hoch umstritten ist. Die IG schaltet nun erneut die Kommunalaufsicht vom Landkreis Fulda und nun auch vom Regierungspräsidium Kassel ein. Für Friedrich Schönherr passt das ins Gesamtbild „Dieser Vorgang reiht sich nahtlos in die vielen anderen Ungereimtheiten rund um die Straßensanierung ein. Selbst auf die Einhaltung von geltendem Recht können wir uns nicht mehr verlassen. Wir haben daher unseren Anwalt beauftragt, bei der Gemeinde und dem Landkreis die Durchführung einer Anhörung zu beantragen“, so die IG.

Unerklärlich ist für die IG Sachsenhausen, dass der Vorsitzende des Anhörungsausschusses nach Absprache mit Bürgermeister Dieter Kolb eine Anhörung abgelehnt hat, weil dieser sinngemäß keine Lösungsmöglichkeit in dem Konflikt sieht. „Gerade dieser Ausschuss hat die Aufgabe zu vermitteln. Auf der Webseite des Landkreises heißt es „Für den Landkreis Fulda ist festzustellen, dass es in etwa einem Drittel der Fälle zu einer vollständigen oder teilweisen Einigung kommt… Gleichzeitig dienen die Anhörungstermine auch der sachkundigen Beratung, wie im konkreten Fall und ähnlichen weiteren Fällen verfahren werden soll.“ Gerade für Sachsenhausen hätten wir diese Moderation gebraucht und mehrfach eingefordert und da alle Gemeinden um Eichenzell herum die Entscheidungen ganz genau beobachten ist eine Festlegung der Vorgehensweise in diesem Fall auch für „weitere Fälle“ mehr als wichtig. Warum wurde rechtswidrig davon abgewichen, obwohl es aus meiner Sicht für diesen Ausschuss fast keinen besseren Fall als Sachsenhausen gibt?“, fragt sich Friedrich Schönherr abschließend.