Ärger um geplantes „Fest der Völker“

Fulda. Am 17. Juni sollte in Fulda ein „Fest der Völker“ auf dem Messegelände „Galerie“ stattfinden. Dies hat die Stadt nun nicht genehmigt. Für das Fest wurde die Band „Grup Yorum“ verpflichtet, diese hatte schon 2016 auf dem Universitätsplatz Fulda beim Fest „Die Welt trifft Fulda – Fulda trifft die Welt“ einen Auftritt. Auch damals hatte die Stadt mit einem ungewöhnlichen Auflagenbescheid für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Band durfte weder eine Gage gezahlt, noch Spenden gesammelt werden. Zudem war es den Veranstaltern verboten, T-Shirts und Alben der Band zu verkaufen oder gegen Spenden weiterzugeben. Auch sollten die Veranstalter Namen und Adressen aller Band-Mitglieder von „Grup Yorum“ der Polizei mitteilen. Den Auftritt der Band hatte man seinerzeit aber nicht verboten.

Nun gibt es erneut Ärger mit einer geplanten Veranstaltung auf der „Messe Galerie Fulda“ an der auch die „Grup Yorum“ teilnehmen soll. Wie die Stadt in einem Schreiben an den Veranstalter mitteilte, würde es sich bei „Grup Yorum“ nicht um eine politisch-neutrale Vereinigung handeln. „Eine Veranstaltung mit dieser Gruppe würde eine umfassende Sicherheitskonzeption erfordern und ist in keiner Weise mit einem von Ihnen angekündigten Kulturfest vergleichbar. Von daher kann die Fläche am Messegelände nicht zur Verfügung gestellt werden“, heißt es im Schreiben an den Veranstalter. Weiter heißt es: „Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass der Ihnen übersandte Mietvertragsentwurf noch nicht von Seiten der Stadt Fulda rechtswirksam von dem Oberbürgermeister und einem weiteren Dezernenten unterzeichnet ist und damit keine Gültigkeit erlangt hat. Hilfsweise wird der Vertrag hiermit wegen Täuschung angefochten und vorsorglich aus wichtigem Grund gekündigt.“

Der Veranstalter – der einen Anwalt eingeschaltet hat, widerspricht der Stadt. In dem Anwaltsschreiben heißt es: „Ihrer Vertragsanfechtung wegen angeblicher „arglistiger Täuschung“ wird mit Nachdruck widersprochen. Das sog. „Line-up“, d. h. welche Musikgruppen auf dem Kulturfest spielen werden, ist weder Gegenstand des Nutzungsvertrages noch war es Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Es stand, was dem Amt für Stadtmarketing der Stadt Fulda auch bekannt war, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht fest. Dass die Band „Grup Yorum“ für dieses Fest gewonnen werden konnte, geht mit dem Motto „Fest der Völker“ und dem Ziel der Völkerverständigung sowie der Ablehnung von Rassismus völlig konform und gibt der Veranstaltung keineswegs ein anderes Gepräge. Wir können uns vielmehr des Eindrucks nicht erwehren, dass sachfremde politische Erwägungen, nämlich die Gegnerschaft der Band „Grup Yorum“ zu der undemokratischen Politik der AKP-Regierung unter Präsident Erdogan, seitens der Stadt Fulda, eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Was das in Ihrem Schreiben vom 17.05.2017 ins Feld geführte, angebliche „Konfliktpotential“ betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Konzerte von „Grup Yorum“ in Deutschland in den letzten Jahren, nicht zuletzt das Konzert in Fulda im Juli 2016, absolut friedlich und störungsfrei verlaufen sind. Es blieb ausdrücklich der Stadt Fulda vorbehalten, dem Konzert und den Veranstaltern, durch unverhältnismäßige und sachlich nicht begründete Auflagen, Steine in den Weg zu legen. Von einer „arglistigen Täuschung“ unserer Mandantschaft, die zu einer Anfechtung des Vertrages berechtigen würde, kann überhaupt keine Rede sein“.

Als unglückliches Handeln von Seiten der Stadt darf man allerdings die Vorgehensweise für die Anfechtung und Kündigung des von der Stadt Fulda – mit dem Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing, Herrn Peter Hügel – am 28.04.2017 gezeichneten Vertrages ansehen. In dem Absageschreiben der Stadt heißt es: „Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass der Ihnen übersandte Mietvertragsentwurf noch nicht von Seiten der Stadt Fulda rechtswirksam von dem Oberbürgermeister und einem weiteren Dezernenten unterzeichnet ist und damit keine Gültigkeit erlangt hat. Hilfsweise wird der Vertrag hiermit wegen Täuschung angefochten und vorsorglich aus wichtigem Grund gekündigt.“ Demnach ist Herr Hügel nicht befugt, einen solchen Nutzungsvertrag rechtswirksam abzuschließen. Auch hier wiederspricht der Anwalt des Veranstalters. Der Nutzungsvertrag bedurfte zu seiner Wirksamkeit nicht der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister und einen weiteren Dezernenten. Das Messegelände in Fulda wird jedes Jahr für zahlreiche Veranstaltungen vielfältigster Art vermietet, so dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne von § 71 Abs. 2 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung handelt. Ganz abgesehen davon, wurde der Vertrag immerhin vom Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing, Herrn Hügel, unterzeichnet, so dass sich die Wirksamkeit zumindest aus dem Gesichtspunkt der Anscheinsvollmacht ergibt“, so der Anwalt. Am Montag soll es in Fulda eine Demonstration wegen der Absage der Stadt Fulda geben.

Zur Band: Die Band wird beschuldigt, verbotene türkische linke Gruppen, wie die DHKP-C, zu unterstützen. Mit einem Erlass vom 30. März droht das Bundesinnenministerium Veranstaltern mit Strafen, welche der Band „Yorum“ Räume zur Verfügung stellen. Mittlerweile protestieren türkische Gruppen mit einer Dauermahnwache vor dem Gladbecker Rathaus gegen das Verbot. Grup Yorum wird in einem Schreiben des Bundesinnenministeriums als Unterstützerin linker Gruppen in der Türkei bezeichnet, deren Auftritte in Deutschland unterbunden werden sollen. Dabei solle auch Druck auf die Veranstalter ausgeübt werden.

Gestern hat ein bundesweites Bündnis beschlossen, dass am 17.06. eine bundesweite Demonstration unter dem Motto „Aufstehen gegen Rassismus“ mit einer Großkundgebung in Fulda stattfindet. Es wird mit einer Teilnehmerzahl von 3.000 Menschen gerechnet. +++


Popup-Fenster

19 Kommentare

  1. @ Franz Kante
    Ich habe nach all dem, was ich im Lauf der letzten Jahre so erlebt habe und auch nachdem, was anlässlich dieses „Festes“ passiert ist, eher den Eindruck, dass die „einseitig denkenden und unwissenden Menschen“ vor allem in der Stadtverwaltung zu finden sind. Und immer dann, wenn die wieder mal Mist gebaut haben, schreien sie nach ihren Vorgesetzten, die es dann wieder richten sollen. Was nicht heißen soll, dass nicht auch mal die ganz oben Mist bauen. Siehe Bodenplatten Universitätsplatz. Oder rechtzeitige Informationen über gewisse Baustellen…

    Und damit möglichst wenig Menschen „draußen im Lande hier und heute“ von all dem Pfusch, der so täglich verzapft wird, erfahren, sorgt die CDU immer sicher dafür, dass möglichst wenig von den Katastrophen nach außen dringt. Wirklich informiert sind nur die Heimatzeitung und die Stadtverordneten. Und die Stadtverordneten halten leider viel zu oft den Mund, weil sie um ihre Pfründe bangen oder weil sie eben von dieser Verwaltung abhängig sind.

    Im Übrigen, lieber Herr Franz Kante: wer versteckt sich hier eigentlich hinter Pseudonamen? Sie oder ich?

  2. Die Stadt muss sicher nicht auf jeden BULLSHIT, der hier so von „aufmerksamen Bürgern und kleinen Federn“ geschrieben wird, antworten.
    Sicher gibt es einfach gestrickte, einseitig denkende und unwissende Menschen, die etwas komplexere Sachverhalte nicht überblicken können und so zu „Verschwörungstheorien“ und Skandalisierung neigen. Solche Menschen findet man sehr oft in Foren und Kommentaren. Solche Menschen stellen ihre Fragen aber nie in der realen Öffentlichkeit, sondern verstecken sich meist hinter Synonymen und digitalen Systemen.
    In sofern lege ich auf das unseriöse und in Teilen dümmliche Gepolter immergleicher linker Gesinnungsgruppen kaum Wert.

  3. „Wenn aber die Fuldaer AfD Medienvertreter am 5.5.2017 von ihrer Wahlkampfveranstaltung ausschließt“

    Gähn, das Konzept dahinter nennt sich Hausrecht und im Übrigen waren sehr wohl Medienvertreter bei der Veranstaltung zugegen

    „wie im obigen Fall auch, unser Grundgesetz missachtet wird“
    Wo wird hier denn das Grundgesetz missachtet?

  4. Warum nehmen die Verantwortlichen der Stadt Fulda nicht öffentlich Stellung zu den massiven Vorwürfen um das „Fest der Völker“? Geht es doch hier um wichtige Angelegenheiten unserer Demokratie!

    Wenn ein Künstler in Venedig ausgezeichnet wird oder wenn Frau Ahrens ihre Geschäftsnachfolge geregelt hat, werden Stellungnahmen der Stadt Stunden später veröffentlicht.

    Wenn aber die Fuldaer AfD Medienvertreter am 5.5.2017 von ihrer Wahlkampfveranstaltung ausschließt oder wie im obigen Fall auch, unser Grundgesetz missachtet wird, dann schweigen die Verantwortlichen der Stadt Fulda.

    Wie sollen wir Bürger ein solches Verhalten bewerten?!

  5. So wie´s aussieht scheint sich die Stadt Fulda hier selber in die Nesseln gesetzt zu haben:

    – erst genehmigt man eine Veranstaltung durch einen rechtskräftigen Vertrag

    – später dann stellt der unterzeichnende Angestellte bzw. Beamte dann fest, daß es aufgrund der Mitwirkung einer türkischen Oppositionsband mächtigen Ärger geben könnte.

    – und jetzt tut man so, als wäre der rechtskräftig abgeschlossene Vertrag gar nicht gültig, was rechtlich offenbar falsch ist!

    Was die Stadt jetzt auch tut, ist verkehrt:
    – Sagt man die Veranstaltung ab, um Mutti Merkel einen Gefallen zu tun und um nicht wieder Öl ins Feuer der eh schon schlechten Beziehungen zwischen Ankara und Berlin zu giessen riskiert man mächtigen Zoff mit den Veranstaltern. Und das zu Recht!

    – sagt man die Veranstaltung nicht ab und die Band tritt auf, drohen Strafzahlungen, weil in Berlin offenbar ein „kurzsichtiger Beamter“ der Ansicht ist, das wäre staatsgefährdend. Ob es das ist, darüber müssen dann die Gerichte entscheiden.

    – schlimmer noch: hier steht der Verdacht im Raum, mit dieser Maßnahme die Opposition in der Türkei quasi im Auftrag Ankaras zu behindern. Und das geht gar nicht.

    Lieber Herr Dr. Wingenfeld: es gibt Tage, da hassen sie sicher diesen Job! Ich möchte jedenfalls jetzt nicht in Ihrer Haut stecken. Auf jeden Fall wird es teuer für die Stadt Fulda!

  6. Fuldas verantwortliche Stadtpolitiker, die von unseren Steuergeldern entlohnt werden, sind plötzlich in der „großen“ Politik aufgeschlagen.
    Ihre praktizierte „Fuldaer Gesetzgebung“ wird plötzlich durch Bundesgesetze überprüft und ausgehebelt!
    Das sind sie nicht gewohnt, so versuchen sie hilflos, einen Amtsleiter zum Bauernopfer zu machen. Ein unmoralisches Verhalten, das aber bisher gut funktioniert hat, um den eigenen Posten zu sichern.
    Durch das bundesweite Interesse an diesem Fall und die Einschaltung externer Rechtsanwälte, sind sie in Bedrängnis geraten und finden keinen Ausweg aus dieser bedrohlichen Lage.
    Wir können nur hoffen, dass die unsäglichen Klüngeleien in Fulda durch diesen Vorfall gemindert – besser noch – beendet werden. Dazu bedarf es aber auch Zivilcourage der Fuldaer Bürger!

  7. Konstantin Wecker, Hannes Wader und weitere fortschrittliche Musiker singen über eine andere Politik. Nehmen wir von Wecker das Lied Revolution, es gibt dutzende andere Beispiele. Es geht aber in erster Linie um das Verhalten der Stadt Fulda und das entsprechende Verhalten des Oberbürgermeisters. Die große Politik wird nicht in Fulda gemacht aber dieser Fall zeigt wieder mal deutlich wie Politik in Fulda betrieben wird.

  8. Ich kann mich der Aussage, dass es hier nicht um, das Konzert geht, nur anschließen. Es geht in diesem Artikel, wie die Stadt in diesem Fall agiert hat! Und das ist alles andere als „Gut gemacht Heiko und Co.“. Die Stadt hat hier nur gezeigt, dass man Verträge nur mit dem OB und einem Mann/Frau als Mitunterzeichner schließen kann. Das ist der Kernpunkt des Artikels.

  9. @Demokrat
    Es geht nicht darum, was Sie oder ich oder die Veranstalter zu Grup Yorum meinen sondern einzig und allein darum, welche Einschätzung die Bundesregierung zu dieser Band hat und welche Handlungsanweisungen der Staat den Städten und Veranstaltern gegenüber erteilt.

    Mir ist natürlich auch klar, wie heikel das Ganze ist. Leicht ist es auch möglich, daß sich OB Wingenfeld, ohne daß er das will, zum Helfershelfer einer Diktatur in der Türkei macht, wenn die vorliegenden Informationen über Grup Yorum nicht korrekt sind.

    Jedoch obliegt die Feststellung, wie man mit Grup Yorum umzugehen hat, erst mal den staatlichen Institutionen, nach denen sich dann auch Fulda richten muss. Und da gibt es derzeit doch wohl klare Anweisungen aus Berlin.

    Sind jedoch die Einschätzungen der Bundesregierung falsch und damit auch deren Anweisungen, steht der Band natürlich der Rechtsweg offen. Und den sollten sie ggf. auch beschreiten. Nur das kann nicht hier in Fulda entschieden werden.

    Und das alles hat rein gar nichts mit Konstantin Wecker, Hannes Wader oder anderen deutschen oder internationalen Künstlern der linken Szene zu tun. Denn die rufen nicht dazu auf, Angela Merkel oder eine andere, demokratisch gewählte Regierung zu stürzen.

  10. Falls es Einige noch nicht bemerkt haben, hier geht es in erster Linie nicht um das Konzert und die Absage. Sondern darum, wie es die Stadt gemacht hat.

  11. Man sollte sich angucken wer die Wikipedia Einträge geschrieben hat. Wäre Grup Yorum eine terroristische Unterstützergruppe bzw.Vereinigung hätte Recep Tayyip Erdoğan bereits ein Verbot ausgesprochen. Viele Mitglieder von Grup Yorum bekennen sich als Marxisten, andere sind Sozialdemokraten und andere stehen zur HDP oder EMEP. Sollte man in Zukunft auch Konzerte von Konstantin Wecker, Hannes Wader, K.I.Z., Irie Revolte, Feine Sahnefischfilet oder Milva verbieten ? Diese Künstler haben sich oder bekennen sich für eine andere Gesellschaftsordnung.

  12. Gut so liebe Stadt Fulda und nicht weichklopfen lassen! Keine öffentliche Bühne für Bands, die linksextremistisches Gedankengut verbreiten.

  13. Ich habe eher den Eindruck, daß die Veranstalter von “Fest der Völker” ein wenig naiv sind, was die Beurteilung der türkischen Band „Grup Yorum“ angeht. Man muss sich nur einmal die Wikipedia Einträge zu der Band und der terroristischen Vereinigung DHKP-C ansehen, einer marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation, die den Sturz der Regierung in der Türkei zum Ziel hat. Und genau mit denen sympatisiert die Band.

    Wie würde es dann wohl aussehen, wenn die Stadt Fulda eine Veranstaltung genehmigt, auf der eben diese Band, die mit einer Terrororgansiation sympatisiert, auftreten darf? Und das unter der Androhung empfindlicher Strafen aufgrund eines Erlasses des Bundesinnenministeriums? Dann könnten Ankara und Erdogan zu Recht behaupten, daß der Oberbürgermeister von Fulda linken Terrorismus unterstützt. Und der OB und mit ihm der gesamte Magistrat könnten in Rente gehen.

    Wir sind immer noch ein Rechtsstaat, wo sich eben auch der Magistrat und die Stadtverwaltung von Fulda an Recht und Gesetz halten müssen! Und Bands, die in einem anderen Land Terrororganisationen unterstützen, haben hier nichts verloren!

    Abgesehen davon grenzt es schon an arglistige Täuschung, wenn Veranstalter vorhaben, dieser Band ein Forum zu bieten und das dann bei den Verhandlungen zur Genehmigung der Veranstaltung einfach unter den Tisch fallen lassen.

  14. Traurig aber wahr, wie wird mit dem höchsten Gut, welches wir haben, dem Grundgesetz umgegangen in Fulda ? Dr.Heiko Wingenfeld tritt mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz und fühlt sich im Recht.Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung. Doch in Fulda wird dieses Recht aktuell ausgehebelt. Bei Grup Yorum handelt es sich nicht um eine verbotene Musikgruppe. Wäre es eine terroristische Vereinigung wie der Verfassungsschutz in seinem Schreiben an das Innenministerium schreibt, dann stellt man sich die Frage: Warum ist Grup Yorum nicht verboten ? Das es sich bei der Musikgruppe um Gegner von Recep Tayyip Erdogan ist bekannt, dass Grup Yorum für eine eine andere Türkei eintritt ist auch bekannt. Nicht bekannt ist in Deutschland (vielleicht wollten/wollen es einige nicht hören), das unzählige Mitglieder von Grup Yorum in den Kerkern von Recep Tayyip Erdogan sitzen. Das Mitglieder von Grup Yorum gefoltert und gepeinigt worden sind und werden. Dr. Heiko Wingenfeld bzw. die Stadt gibt in seinem schriftlichen „Statement“ an Grup Yorum mit folgender Aussage ein schwaches Bild ab, “ Die Stadt Fulda will sich nicht in den innerstaatlichen Konflikten der Türkei einmischen“. Wenn man es frei interpretiert bedeutet das auch “ keine Freiheit für Deniz Yücel „. Die Auseinandersetzung der Stadt Fulda und Grup Yorum wirft aber noch andere Frage auf, warum hat die Stadt Fulda die Infoveranstaltung von der rechtsextremen/rechtsradikalen Partei III.Weg verboten? In der Auseinandersetzung (wenn es eine war) bezieht sich die Stadt auf das Grundgesetz. Wo hat die Stadt Fulda bei Aktivitäten der Identitären Bewegung gehandelt ? Spannend wird die Frage, wie geht die Stadt Fulda am 17.06.2017 mit einer bundesweiten Demonstration und Kundgebung um ? Spielt sich die Stadt Fulda wieder als verlängerter Arm von Recep Tayyip Erdogan auf und versucht die Demonstration zu verbieten ( was nicht geht´) oder veranstaltet die Stadt Fulda ein Kasperletheater mit sinnlosen Auflagen ?

  15. Ist es in Fulda gängige Praxis, dass der Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing keine Verträge machen darf???? Sehr merkwürdig.

  16. Typisch Fulda! Weltoffenheit sieht anders aus. Auch wenn die Gruppe nicht ganz unumstritten ist, hätte man hier anders handeln können. Außerdem wird hier der Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing von der Stadt vorgeführt.

  17. Unfassbar ist die schriftliche Aussage der Stadt Fulda, dass der Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing Peter Hügel nicht befugt war, einen solchen Nutzungsvertrag rechtswirksam abzuschließen, gehört doch zu den Aufgaben des Stadtmarketings das „Messegelände Galerie“, das auch als Eventstandort (Fulda-Wiesn, Trucker-Festival, Deutsch-Amerikanisches-Freundschaftsfest) genutzt wird.
    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit wem man in der Stadt noch verbindlich verhandeln soll und kann, wenn die Ansprechpartner kompetenzlos sind.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*