Ärger um geplantes „Fest der Völker“

Demo für den 17. Juni geplant

Fulda. Am 17. Juni sollte in Fulda ein „Fest der Völker“ auf dem Messegelände „Galerie“ stattfinden. Dies hat die Stadt nun nicht genehmigt. Für das Fest wurde die Band „Grup Yorum“ verpflichtet, diese hatte schon 2016 auf dem Universitätsplatz Fulda beim Fest „Die Welt trifft Fulda – Fulda trifft die Welt“ einen Auftritt. Auch damals hatte die Stadt mit einem ungewöhnlichen Auflagenbescheid für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Band durfte weder eine Gage gezahlt, noch Spenden gesammelt werden. Zudem war es den Veranstaltern verboten, T-Shirts und Alben der Band zu verkaufen oder gegen Spenden weiterzugeben. Auch sollten die Veranstalter Namen und Adressen aller Band-Mitglieder von „Grup Yorum“ der Polizei mitteilen. Den Auftritt der Band hatte man seinerzeit aber nicht verboten.

Nun gibt es erneut Ärger mit einer geplanten Veranstaltung auf der „Messe Galerie Fulda“ an der auch die „Grup Yorum“ teilnehmen soll. Wie die Stadt in einem Schreiben an den Veranstalter mitteilte, würde es sich bei „Grup Yorum“ nicht um eine politisch-neutrale Vereinigung handeln. „Eine Veranstaltung mit dieser Gruppe würde eine umfassende Sicherheitskonzeption erfordern und ist in keiner Weise mit einem von Ihnen angekündigten Kulturfest vergleichbar. Von daher kann die Fläche am Messegelände nicht zur Verfügung gestellt werden“, heißt es im Schreiben an den Veranstalter. Weiter heißt es: „Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass der Ihnen übersandte Mietvertragsentwurf noch nicht von Seiten der Stadt Fulda rechtswirksam von dem Oberbürgermeister und einem weiteren Dezernenten unterzeichnet ist und damit keine Gültigkeit erlangt hat. Hilfsweise wird der Vertrag hiermit wegen Täuschung angefochten und vorsorglich aus wichtigem Grund gekündigt.“

Der Veranstalter – der einen Anwalt eingeschaltet hat, widerspricht der Stadt. In dem Anwaltsschreiben heißt es: „Ihrer Vertragsanfechtung wegen angeblicher „arglistiger Täuschung“ wird mit Nachdruck widersprochen. Das sog. „Line-up“, d. h. welche Musikgruppen auf dem Kulturfest spielen werden, ist weder Gegenstand des Nutzungsvertrages noch war es Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Es stand, was dem Amt für Stadtmarketing der Stadt Fulda auch bekannt war, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht fest. Dass die Band „Grup Yorum“ für dieses Fest gewonnen werden konnte, geht mit dem Motto „Fest der Völker“ und dem Ziel der Völkerverständigung sowie der Ablehnung von Rassismus völlig konform und gibt der Veranstaltung keineswegs ein anderes Gepräge. Wir können uns vielmehr des Eindrucks nicht erwehren, dass sachfremde politische Erwägungen, nämlich die Gegnerschaft der Band „Grup Yorum“ zu der undemokratischen Politik der AKP-Regierung unter Präsident Erdogan, seitens der Stadt Fulda, eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Was das in Ihrem Schreiben vom 17.05.2017 ins Feld geführte, angebliche „Konfliktpotential“ betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Konzerte von „Grup Yorum“ in Deutschland in den letzten Jahren, nicht zuletzt das Konzert in Fulda im Juli 2016, absolut friedlich und störungsfrei verlaufen sind. Es blieb ausdrücklich der Stadt Fulda vorbehalten, dem Konzert und den Veranstaltern, durch unverhältnismäßige und sachlich nicht begründete Auflagen, Steine in den Weg zu legen. Von einer „arglistigen Täuschung“ unserer Mandantschaft, die zu einer Anfechtung des Vertrages berechtigen würde, kann überhaupt keine Rede sein“.

Als unglückliches Handeln von Seiten der Stadt darf man allerdings die Vorgehensweise für die Anfechtung und Kündigung des von der Stadt Fulda – mit dem Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing, Herrn Peter Hügel – am 28.04.2017 gezeichneten Vertrages ansehen. In dem Absageschreiben der Stadt heißt es: „Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass der Ihnen übersandte Mietvertragsentwurf noch nicht von Seiten der Stadt Fulda rechtswirksam von dem Oberbürgermeister und einem weiteren Dezernenten unterzeichnet ist und damit keine Gültigkeit erlangt hat. Hilfsweise wird der Vertrag hiermit wegen Täuschung angefochten und vorsorglich aus wichtigem Grund gekündigt.“ Demnach ist Herr Hügel nicht befugt, einen solchen Nutzungsvertrag rechtswirksam abzuschließen. Auch hier wiederspricht der Anwalt des Veranstalters. Der Nutzungsvertrag bedurfte zu seiner Wirksamkeit nicht der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister und einen weiteren Dezernenten. Das Messegelände in Fulda wird jedes Jahr für zahlreiche Veranstaltungen vielfältigster Art vermietet, so dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne von § 71 Abs. 2 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung handelt. Ganz abgesehen davon, wurde der Vertrag immerhin vom Amtsleiter des Amts für Stadtmarketing, Herrn Hügel, unterzeichnet, so dass sich die Wirksamkeit zumindest aus dem Gesichtspunkt der Anscheinsvollmacht ergibt“, so der Anwalt. Am Montag soll es in Fulda eine Demonstration wegen der Absage der Stadt Fulda geben.

Zur Band: Die Band wird beschuldigt, verbotene türkische linke Gruppen, wie die DHKP-C, zu unterstützen. Mit einem Erlass vom 30. März droht das Bundesinnenministerium Veranstaltern mit Strafen, welche der Band „Yorum“ Räume zur Verfügung stellen. Mittlerweile protestieren türkische Gruppen mit einer Dauermahnwache vor dem Gladbecker Rathaus gegen das Verbot. Grup Yorum wird in einem Schreiben des Bundesinnenministeriums als Unterstützerin linker Gruppen in der Türkei bezeichnet, deren Auftritte in Deutschland unterbunden werden sollen. Dabei solle auch Druck auf die Veranstalter ausgeübt werden.

Gestern hat ein bundesweites Bündnis beschlossen, dass am 17.06. eine bundesweite Demonstration unter dem Motto „Aufstehen gegen Rassismus“ mit einer Großkundgebung in Fulda stattfindet. Es wird mit einer Teilnehmerzahl von 3.000 Menschen gerechnet. +++