Genau einen Monat nach dem Urnengang in Sachsen-Anhalt ist am Dienstag der neu gewählte Landtag in Magdeburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Was gewöhnlich ein weitgehend formaler Festakt zur Begründung der parlamentarischen Arbeit ist, gestaltet sich in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt zu einer folgenschweren Zäsur. Die politischen Kräfteverhältnisse haben sich verschoben, und das Parlament steht vor Entscheidungen, die weit über das Bundesland hinausstrahlen.
Im Zentrum der ersten Sitzung steht die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD, die aus der Wahl mit knapp 44 Prozent der Stimmen als mit Abstand stärkste Fraktion hervorgegangen ist, hat ihren bisherigen Parlamentarischen Geschäftsführer Tobias Rausch für das höchste parlamentarische Amt nominiert. Seine Chancen auf eine erfolgreiche Wahl stehen beachtlich gut, da das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Vorfeld seine Unterstützung zugesagt hat. Sollte Rausch gewählt werden, würde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Vertreter der AfD an der Spitze eines deutschen Landesparlaments stehen.
Diese Konstellation bringt erhebliche Spannungen mit sich. Scharfe Kritik entzündet sich insbesondere an der Ankündigung, dass Rausch im Falle seiner Wahl parallel Generalsekretär der AfD-Landespartei bleiben wolle. Kritiker betonen, dass diese Doppelrolle das überparteiliche und ausgleichende Wesen des Landtagspräsidentenamtes untergrabe, das traditionell für Neutralität und die Mäßigung des parlamentarischen Betriebs steht.
Auch die Nachbesetzung der Vizepräsidentenposten offenbart das verfahrene Gefüge im Magdeburger Landtag. Neben Armin Willingmann (SPD) und Carsten Borchert (CDU) kandidiert mit Hans-Thomas Tillschneider ein weiterer AfD-Politiker für ein Stellvertreteramt. Anders als bei Rausch hat das BSW bei Tillschneider jedoch signalisiert, ihm die Gefolgschaft zu verweigern. Zudem ist unklar, ob die AfD überhaupt zwei Präsidiumsmitglieder stellen darf, ohne dass dafür im Vorfeld die Geschäftsordnung des Landtags angepasst wird.
Die politische Brisanz spiegelte sich am Dienstag auch abseits des Plenarsaals wider. Auf dem Domplatz vor dem Parlament versammelten sich mehrere hundert Menschen, um gegen das Erstarken der AfD zu protestieren. In einer nachdrücklichen Aktion lasen Demonstranten Abschnitte des Grundgesetzes vor. Zugleich setzten politische Projektionen an der Fassade des Magdeburger Doms wie „Nie wieder ist jetzt“ oder „So hat es schon mal angefangen“ unübersehbare Zeichen des Widerstands.
Die eigentliche Machtprobe zeichnet sich indes bereits für den Dezember ab, wenn die Wahl des Ministerpräsidenten ansteht. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund strebt das Amt des Regierungschefs an, knüpft dieses Unterfangen jedoch an klare Bedingungen: Er kündigte an, ausschließlich im ersten Wahlgang anzutreten. Sollte er dort keine absolute Mehrheit erreichen, werde er auf weitere Durchgänge verzichten. Mit knapp 44 Prozent der Stimmen fehlen der AfD genau drei Mandate zur absoluten Mehrheit im Haus. Das BSW verfügt über fünf Sitze, hat jedoch angekündigt, sich bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu enthalten. Ohne Abweichler aus anderen Fraktionen bliebe Siegmund im ersten Wahlgang ohne die nötige Mehrheit und würde somit vorzeitig scheitern – wenngleich er theoretisch erst im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werden könnte.
Die Vorgänge in Magdeburg markieren eine Gratwanderung für die demokratische Kultur. Wenn das parlamentarische Gefüge ins Schwanken gerät, bedarf es mehr denn je einer klaren Haltung aller Beteiligten sowie einer besonnenen Rückbesinnung auf die Grundwerte der Verfassung. +++

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