Wegen der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden hat die Stadt Fulda ein Grill- und Feuerverbot auf allen öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet verhängt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab heute (26. Juni). Das Verbot betrifft unter anderem alle öffentlichen Grünanlagen, Parks, Friedhöfen etc. Das Feuerverbot umfasst neben dem Entzünden von Grills jedweder Art auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind Brände auszulösen, wie z. B. das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln.
Insbesondere gilt das Verbot auch auf öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen auf dem Gebiet der Stadt Fulda, die sich in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, wie zum Beispiel der Grillplatz am Gerloser Häuschen im Niesiger Wald.
Im privaten Bereich dürfen Grills und Feuerstellen nach wie vor betrieben werden, die Stadt mahnt jedoch auch hier zur besonderen Vorsicht! +++
Das könnte Sie auch interessieren

Erste kommerzielle Agri-PV-Anlage Hessens entsteht in Fulda-Maberzell

Bürgerhaus Eiterfeld: Gastronomie vor Wiedereröffnung und neue digitale Kegelbahn beauftragt

Grüne Fulda wählen neuen Vorstand: Steffen Pichl wird Sprecher


and then
Hinterlasse jetzt einen Kommentar