KFA – Herr: Es gibt keinen Streit zwischen Stadt und Kreis Fulda

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Fulda. „Es gibt keinen Streit zwischen Stadt und Kreis Fulda in Sachen Kommunaler Finanzausgleich“, betonte der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion und ehemalige Landtagsabgeordnete Dr. Norbert Herr. Niemand wolle die Solidargemeinschaft im Kreis aufkündigen und die Finanzverluste des Kreises auf Kosten der Stadt Fulda kompensieren. Der Kreis Fulda gehe davon aus, dass er Einbußen hinnehmen müsse und akzeptiere dies auch, aber nur im Rahmen des Möglichen. „Ein Verlust von 9 oder 10 Millionen Euro sind unmöglich. Wir sind noch in der letzten Legislaturperiode von einem möglichen Minus für den Kreis Fulda von 5 Millionen Euro ausgegangen. Und die tun schon weh.“ Das Land sei in der Pflicht, die Struktur des Kommunalen Finanzausgleiches so auszugestalten, dass er zu einer dauerhaften und angemessenen Finanzierung der Landkreise mit Sonderstatusstädten, zu denen auch der Landkreis Fulda gehört, beiträgt.

„Kern des Übels“ seien die sog. „Angemessenheitsabschläge“ des neuen KFA, die für die Landkreise mit Sonderstatusstädten vorgesehen seien. Sie hätten zur Folge, dass bei den Aufwendungen, die sich aus gesetzlich verpflichtenden Aufgaben ergäben 14,5% pauschal abgezogen werden. „Das ist eine gegriffene Zahl“, so der Vorsitzende Dr. Herr, „die auf einer unklaren Berechnung fußt.“ Die Datenbasis hierfür sei fragwürdig, denn es gäbe nur 7 solcher Fälle in Hessen und diese seien auch noch unterschiedlich gelagert. Ein geringerer Abschlag hätte durch die Hebelwirkung zur Folge, dass sich die Zahl von 9 Millionen sofort drastisch vermindere. „Das Problem ließe sich auch anders lösen, indem der KFA moderat um 50 Millionen Euro erhöht würde“, so der Vorschlag von Dr. Herr. Oberbürgermeister Möller habe recht, wenn er das Wort „Kreisfreiheit“ in den Mund nähme, denn in der Tat seien diese Probleme eine Folge der „verpfuschten“ Gebietsreform der siebziger Jahre, als die gleichen Zahlen auf dem Tisch gelegen hätten, erklärt Herr. Die CDU-Kreistagsfraktion werde für die nächste Kreistagssitzung einen Resolutionsantrag einbringen, der sich mit der Frage des KFA beschäftige.