Windkraft – Schwenk: Starre Vorgaben führen zu fragwürdigen Ergebnissen

Hünfeld. Die starren Vorgaben des Landes, im Rahmen der Regionalplanung zwei Prozent der Gebietsfläche als Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen, führt nach Meinung von Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk zu Ergebnissen, die für die Bürger kaum nachvollziehbar sind. Besonders kritisiert er, dass im Rahmen der Landesplanung keine dezidierte umweltfachliche Prüfung der Flächenfestlungen getroffen werde, schreibt Schwenk in einer Presseerklärung. Diese mit hohem fachlichem, aber auch finanziellem Aufwand verbundenen Untersuchungen sollen wohl offenbar den Kommunen oder auch den Gerichten bei der Prüfung von Einzelgenehmigungen überlassen werden.

Bei der erneuten Auslegung, die die regionale Planungsversammlung beschlossen habe, könne er nur in Ansätzen erkennen, dass der verdienstvollen und aufwendigen Arbeit, die durch die Bürgerinitiativen vor Ort in Dammersbach und auch im Buchfinkenland im Hinblick auf die naturschutzfachliche Bewertung geleistet worden sei, hinreichend Gewicht beigemessen wurde. Offenbar wollten die in diesem Bereich federführenden Regierungspräsidien dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir Vollzug bei der Erfüllung dieser Landesvorgabe von zwei Prozent melden, während die fachliche Detailklärung dann den Beteiligten vor Ort überlassen bleibe.

Noch problematischer werde diese Frage nach Meinung des Bürgermeisters durch das möglicherweise drohende Entstehen von Investitionsruinen, da alle im Bereich und im Umfeld der Hünfelder Gemarkungen ins Auge gefassten Standorte angesichts der sogenannten geringen „Windhöffigkeit“ in den untersten Grenzbereichen einer Wirtschaftlichkeit lägen. Noch belastender als ein Windrad am falschen Standort sei eine Windkraftanlage, für die Natur und Landschaft zerstört wurde, die aber weder wirtschaftlichen, noch ökologischen Nutzen bringe, wenn sie nicht betrieben werde, weil möglicherweise die Betreibergesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate. Wer komme dann für den Rückbau solcher Investitionsruinen auf und wer sorge dann für eine Renaturierung der beschädigten Flächen, fragt der Bürgermeister. Der Rückbau einer solchen Anlage sei sicher mit Beträgen in sechsstelliger Größenordnung anzusetzen. Deshalb sei die Frage berechtigt, ob dieser durch eine Bürgschaft seitens der Betreiber abgesichert werden sollte.

Die letzten Jahre hätten viele Beispiele hervorgebracht, in denen Betreiber solcher Anlagen in solchen Grenzertragsregionen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seien. Das gelte umso mehr, als die Förderung insgesamt zurückgefahren werde. Zumindest hätten sich bei vielen Investoren die erwarteten Erträge nicht im gewünschten Umfang eingestellt. Auch einige Kommunen hätten dabei Lehrgeld bezahlt, so Schwenk abschließend. +++ fuldainfo