Weselsky zeigt Kompromissbereitschaft beim Thema Arbeitszeit an

Connemann will Streitrecht einschränken

GDL-Chef Claus Weselsky

Der Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, hat im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn Kompromissbereitschaft beim umstrittenen Arbeitszeitthema angedeutet. „Niemand sagt, dass morgen drei Wochenstunden weniger gearbeitet werden soll“, sagte Weselsky dem „Handelsblatt“. „Wir sind bereit, Kompromisse zu machen und Schritte zu einer Arbeitszeitverkürzung zu vereinbaren.“

Denn natürlich müsse man dem Arbeitgeber auch die Gelegenheit geben, zusätzliches Personal auszubilden. „Wenn wir je abgesenkte Arbeitszeitstunde dem Arbeitgeber ein Jahr Vorlauf lassen, dann ist das auch möglich.“ Die GDL fordert für die Beschäftigten unter anderem 555 Euro mehr im Monat und für Schichtarbeiter eine Absenkung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Wochenstunden. Bahn-Personalvorstand Martin Seiler weigert sich aber bisher, überhaupt über das Arbeitszeitthema zu verhandeln. Die GDL hat deshalb am Mittwoch und Donnerstag zu einem 20 -stündigen Warnstreik aufgerufen. Weselsky machte auch klar, dass sich seine Gewerkschaft auch auf eine Urabstimmung unter den Mitgliedern über weitere Arbeitskampfmaßnahmen vorbereitet. „Eine Urabstimmung ist zwingend erforderlich, wenn wir uns rechtssicher bewegen wollen. Denn jeder Arbeitskampf kann vor Gericht überprüft werden – insbesondere auf Verhältnismäßigkeit.“ Einen 50-stündigen Warnstreik, wie ihn die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Tarifstreit mit der Bahn im Mai angekündigt hatte, werde es mit der GDL nicht geben, sagte deren Chef. „Das würden wir nie machen. Weil dann ein deutscher Richter sagt: Das ist unverhältnismäßig.“

Connemann will Streitrecht einschränken

Die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), will das Recht auf Streiks einschränken. „Niemand will Streiks verbieten“, sagte Connemann der „Bild“. Aber bei Energieversorgung, Rettungsdiensten, Bahn oder Flughäfen müsse Streik das „letzte Mittel“ sein, da über diese sensible Infrastruktur Teile des Landes lahm gelegt werden könnten. „Unbeteiligte Bürger und Betriebe werden zum Spielball einer kleinen Gruppe“, so Connemann. „Kritische Infrastrukturen brauchen Sicherheit. Für Streiks an neuralgischen Knotenpunkten wie Bahnhöfen, im Gesundheitswesen, in der Energieversorgung oder an Flughäfen muss vorher ein Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden.“ Es müsse eine Vorlauffrist von vier Tagen beachtet werden, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. „Und gerade rund um bundesweite Feiertage brauchen Menschen und Betriebe einen besseren Schutz vor Willkür-Streiks. Weihnachten, Neujahr, Oster n und Co. dürfen nicht den Interessen einer Gruppe geopfert werden.“ Denn die Menschen hätten „ein Anrecht auf besinnliche Feiertage“, so Connemann. „Hier ist der Gesetzgeber wirklich einmal gefordert. Deutschland braucht Regelungen für mehr Fairness bei Arbeitskämpfen. Dazu gehört auch, Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage zu untersagen.“ +++

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