Warken kündigt Übergangsfristen beim Aus der Rente mit 63 an

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Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) hat für das geplante Aus der Rente mit 63 Übergangsfristen und Härtefallregelungen in Aussicht gestellt. „Das Aus der Rente mit 63 kann nicht ab dem ersten Tag dann kommen“, sagte Warken am Donnerstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv. Es werde eine Zeit des Übergangs geben, bis die Neuregelung in Kraft trete.

Zugleich kündigte die CDU-Politikerin Härtefallregelungen für besondere Lebensläufe an. Dabei gehe es etwa um Menschen, die eine besondere Art von Beruf ausgeübt hätten oder Beeinträchtigungen aufwiesen. „Das alles muss man sich ganz konkret anschauen und Regelungen treffen“, sagte Warken.

Übergangs- und Härtefallregelungen seien auch ein Anliegen der ostdeutschen Ministerpräsidenten gewesen. Einen Widerspruch zu den bisherigen Vorschlägen sieht Warken darin jedoch nicht. „Das ist aber auch gar kein Widerspruch, weil auch das sieht die Alterssicherungskommission vor, das sehen die Vorschläge vor“, sagte sie.

Die Alterssicherungskommission habe ein „gutes Gesamtpaket“ vorgelegt. Die Bundesregierung habe von Anfang an deutlich gemacht, dass dieses Gesamtpaket nicht vorzeitig grundsätzlich infrage gestellt werden solle. „Und wir haben gleich gesagt, dass wir dieses Gesamtpaket jetzt nicht von vornherein zerreden wollen, sondern dass es jetzt einen Vorschlag geben muss, ein Gesetz vorgelegt wird durch das Arbeits- und Sozialministerium“, erklärte die Kanzleramtschefin.

Sobald der Gesetzentwurf vorliege, werde dieser innerhalb der Bundesregierung und anschließend gemeinsam mit dem Parlament beraten. Das geplante Ende der Rente mit 63 sei dabei ein zentraler Bestandteil der vorgesehenen Reform. „Aber die Rente mit 63, das ist schon auch ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets“, sagte Warken. +++


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