Klimaforscher Latif hält Grundgesetzänderung für Hitzeschutz nicht für nötig

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Die Bundesregierung muss beim Klima nach Ansicht des Klimaforschers Mojib Latif nicht auf eine zusätzliche Verfassungsänderung warten. Entscheidend sei vielmehr, die bestehenden Möglichkeiten des Grundgesetzes konsequent zu nutzen und Klimaschutz ebenso wie die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung auf die politische Agenda zu setzen. Latif äußerte sich vor der Kabinettssitzung in Neuhardenberg, bei der am Mittwoch auch Klima- und Hitzeschutz beraten werden sollen.

„Das Thema Klima muss auf die Agenda – und zwar sowohl der Klimaschutz als auch die Klimaanpassung“, sagte Latif dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die derzeit diskutierte Grundgesetzänderung, mit der der Hitzeschutz ausdrücklich verankert werden soll, hält der Wissenschaftler von der Universität Kiel allerdings nicht für erforderlich.

Latif verweist auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen als unantastbar beschreibt, sowie auf Artikel 20a. Dort ist festgelegt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützt. Das Wesentliche sei damit bereits in der Verfassung vorgegeben, sagte Latif. „Wir müssen uns nur daran halten.“

Gleichzeitig übt der Klimaforscher deutliche Kritik an der Klimapolitik der schwarz-roten Bundesregierung. „Beim Klimaschutz sehen wir eine Rolle rückwärts“, sagte Latif. Die Bundesregierung müsse sich deshalb noch einmal überlegen, ob sie den Ausbau der erneuerbaren Energien tatsächlich so stark bremsen wolle, wie es die derzeitigen Pläne vorsähen. Deutschland könne das Klima allein nicht retten, habe aber eine Vorbildfunktion für andere Länder.

Besonders dringlich sei neben dem Klimaschutz die Anpassung an bereits spürbare Folgen der Erderwärmung. „Auch bei der Klimaanpassung muss etwas passieren, denn wir sind überhaupt nicht angepasst“, sagte Latif. Dabei verwies er auf Angaben des Robert-Koch-Instituts, wonach in diesem Jahr von mehr als 14.000 Hitzetoten ausgegangen werde. Allein bis Ende Juni seien es demnach fast 10.000 gewesen. „Was wäre für ein Aufschrei durch die Republik gegangen, wenn das bei einem anderen Ereignis passiert wäre“, sagte Latif. „Hier nehmen wir es einfach hin. Das ist menschenverachtend.“

Die Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes stößt zugleich bei der Linken auf Skepsis. Fraktionschefin Heidi Reichinnek rechnet nicht damit, dass die von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) geforderte Verfassungsänderung zustande kommt. Schneider will dem Bund damit ermöglichen, Kommunen finanziell bei der Anpassung an die Folgen der menschengemachten Erderhitzung zu unterstützen.

Mit der Union als Koalitionspartner der SPD seien die für eine Grundgesetzänderung erforderlichen Zweidrittelmehrheiten „utopisch“, sagte Reichinnek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Schneider solle sich stattdessen in den laufenden Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass der Klimaschutz einen angemessenen Stellenwert bekomme. Dazu gehörten aus ihrer Sicht eine verbindliche Mittelzusage für die Klimaanpassung im Haushalt 2027 und feste Zeitpläne für deren Umsetzung.

Die Linksfraktion fordert darüber hinaus einen nationalen Hitzeaktionsplan mit einem Frühwarnsystem, klaren Risikostufen und entsprechenden Kommunikationsstrategien. Außerdem müsse es konkrete Ziele für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Schulen geben. Wer behaupte, Klimaschutz sei zu teuer, nehme nach Ansicht Reichinneks die hohen Folgekosten der Klimakatastrophe bewusst in Kauf.

Auch Linken-Co-Fraktionschef Sören Pellmann kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung unter Friedrich Merz (CDU). Die Regierung betreibe Klimaschutz seiner Ansicht nach nur dort, wo dieser für die Wirtschaft bequem sei. Zugleich vertiefe sie aktiv die fossile Abhängigkeit Deutschlands und bremse den Ausbau erneuerbarer Energien.

Politisch ist eine Grundgesetzänderung allerdings ohnehin mit hohen Hürden verbunden. Union und SPD verfügen im Bundestag nicht über die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Für eine Änderung der Verfassung wären deshalb zusätzliche Stimmen notwendig – entweder von den Grünen und der Linken oder von der AfD. Damit ist die Debatte über den Hitzeschutz zugleich eine Debatte über die politischen Mehrheiten, mit denen Deutschland seine Klimaanpassung künftig organisieren will. +++


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