Johannes-Dyba-Allee in Fulda: Warum die Stadt jetzt Transparenz schaffen muss

Dybaallee

Es ist nur ein Straßenschild. Ein Name, ein paar Buchstaben, eine Adresse. Und doch steckt in der Frage, ob die Johannes-Dyba-Allee in Fulda künftig wieder Kastanienallee heißen soll, weit mehr als ein Streit um eine Ortsbezeichnung. Es geht um Erinnerung, um öffentliche Ehrung, um den Umgang mit einer schwierigen Vergangenheit und um die Frage, wie eine Stadt politische Entscheidungen trifft, wenn sich die Bewertung einer historischen Persönlichkeit verändert hat.

Der Antrag auf Rückbenennung liegt seit August 2025 vor. Die Stadt Fulda kündigte daraufhin eine Prüfung durch das Kulturamt an. Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld erklärte im Oktober 2025 offiziell, das Kulturamt solle prüfen, ob die Straßenbenennung nach Johannes Dyba angesichts der Ergebnisse der Aufarbeitung noch angemessen sei. Eine entsprechende Vorlage sollte über den Magistrat den zuständigen politischen Gremien zugeleitet werden. Fast ein Jahr später ist die Angelegenheit noch immer nicht entschieden. Im August 2026 wurde erneut über das weitere Vorgehen beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss befasste sich mit einer Anhörung zur beantragten Umbenennung. Teile des Verfahrens fanden nicht öffentlich statt. Das kann rechtlich zulässig und in bestimmten Situationen auch sachlich begründet sein. Gerade wenn es um sensible persönliche Erfahrungen und die Perspektive von Betroffenen sexualisierter Gewalt geht, kann Vertraulichkeit notwendig sein. Aber rechtliche Zulässigkeit und politische Transparenz sind nicht dasselbe. Eine Beratung kann nicht öffentlich stattfinden, ohne dass deshalb die politische Entscheidung selbst im Unklaren bleiben muss.

Genau hier liegt der Kern des Problems. Es geht nicht um irgendeinen Straßennamen. Es geht um einen öffentlichen Ort, der nach einer Person benannt wurde, deren Amtszeit heute auch im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bewertet wird. Eine Kommune muss sich mit solchen Fragen auseinandersetzen. Sie darf sorgfältig prüfen, unterschiedliche Positionen anhören und sich Zeit nehmen. Was sie jedoch nicht tun sollte, ist den Eindruck entstehen zu lassen, die eigentliche Entscheidung verschwinde zwischen angekündigter Prüfung, Ausschussberatung und nicht öffentlichen Sitzungen. Die lange Dauer des Verfahrens verstärkt diesen Eindruck. Seit August 2025 steht die Rückbenennung im Raum. Im Oktober desselben Jahres wurde die Prüfung durch das Kulturamt angekündigt. Im August 2026 wird weiterhin über das weitere Vorgehen beraten. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Erkenntnisse inzwischen gewonnen wurden, welche Unterlagen vorliegen und warum eine politische Entscheidung noch immer aussteht. Eine demokratische Institution darf langsam arbeiten. Sie sollte aber erklären können, warum.

Die eigentliche Sachfrage ist dabei längst kompliziert genug. Im Jahr 2000 wurde die damalige Kastanienallee nach dem Tod Johannes Dybas in Johannes-Dyba-Allee umbenannt. Die Stadt bestätigt diese historische Entwicklung auch in ihren heutigen Unterlagen. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2000 ist öffentlich bislang allerdings nicht ohne Weiteres auffindbar. Das ist mehr als eine historische Fußnote. Es könnte für die heutige Debatte von erheblicher Bedeutung sein. Denn es macht einen Unterschied, ob damals ausdrücklich eine persönliche Ehrung Johannes Dybas beschlossen wurde oder ob andere Erwägungen ausschlaggebend waren. Sollte die Umbenennung ausdrücklich als Ehrung verstanden worden sein, stellt sich heute die Frage, ob diese Ehrung angesichts der Erkenntnisse aus der Aufarbeitung weiterhin Bestand haben soll. Man kann diese Frage bejahen. Man kann sie verneinen. Beides kann demokratisch legitim sein, wenn die Entscheidung auf nachvollziehbaren Kriterien beruht. Was nicht überzeugend wäre, wäre die Flucht vor der Entscheidung.

Straßennamen sind keine neutralen Adressangaben. Sie sind Teil des öffentlichen Gedächtnisses. Sie stehen auf Briefköpfen, Wegweisern und Karten. Menschen fahren täglich daran vorbei, nennen sie, schreiben sie auf und verbinden mit ihnen einen Namen. Eine Straßenbenennung ist deshalb immer auch eine Form öffentlicher Erinnerung. Wer eine Straße nach einem Menschen benennt, setzt ein Zeichen. Wer diese Benennung Jahrzehnte später wieder aufhebt, setzt ebenfalls eines. Eine Rückbenennung ist deshalb keine bloße Korrektur auf einem Stadtplan. Sie ist eine Neubewertung dessen, was eine Kommune öffentlich erinnern und ehren möchte. Genau deshalb wäre es falsch, die Debatte auf die Frage zu reduzieren, ob Johannes Dyba heute noch beliebt ist oder ob seine Amtszeit inzwischen anders bewertet wird. Die entscheidende Frage muss lauten, nach welchen Maßstäben eine Stadt entscheidet, welche Personen dauerhaft im öffentlichen Raum geehrt werden sollen. Diese Maßstäbe müssen auch in anderen Fällen gelten können. Sonst bleibt am Ende nicht Erinnerungspolitik, sondern politischer Tagesgeschmack.

Aus dieser Perspektive bekommt der Fall der Johannes-Dyba-Allee eine grundsätzliche Bedeutung. Fulda muss nicht nur über einen Namen entscheiden. Die Stadt muss zeigen, wie sie mit historischen Persönlichkeiten umgeht, deren öffentliche Bewertung sich verändert hat. Sie muss zeigen, wie sie mit Erkenntnissen aus der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt umgeht. Und sie muss zeigen, wie weit Öffentlichkeit und Vertraulichkeit in einem solchen Verfahren reichen. Dabei darf der Schutz der Betroffenen nicht gegen Transparenz ausgespielt werden. Niemand kann ernsthaft verlangen, persönliche Erfahrungen sexualisierter Gewalt öffentlich auszubreiten. Wenn sensible persönliche Angelegenheiten besprochen werden, kann ein nichtöffentlicher Teil einer Beratung notwendig sein. Aber daraus darf kein genereller Schleier über die politische Entscheidungsfindung werden. Die Öffentlichkeit muss wissen können, welche Argumente für eine Beibehaltung des Namens sprechen, welche dagegen, welche Kriterien angewandt werden und warum die Stadt am Ende zu ihrer Entscheidung kommt. Transparenz bedeutet dabei nicht, dass jede interne Beratung öffentlich stattfinden muss. Transparenz bedeutet, dass eine politische Entscheidung am Ende nachvollziehbar ist.

Genau deshalb ist auch die Opposition gefordert. Ihre Aufgabe sollte nicht darin bestehen, die Rückbenennung politisch vorwegzunehmen. Sie sollte auch nicht versuchen, aus offenen Fragen einen Skandal zu konstruieren. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle. Sie sollte fragen, was aus dem angekündigten Prüfverfahren des Kulturamtes geworden ist, die Vorlage verlangen, die im Herbst 2025 angekündigt wurde, und wissen wollen, welche Grundlagen der weiteren Beratung zugrunde liegen. Ebenso sollte sie nach dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2000 fragen. Das wäre keine Kampagne gegen eine Person. Das wäre parlamentarische Kontrolle. Gerade in einer solchen Angelegenheit muss die Opposition ihre Aufgabe ernst nehmen, nicht indem sie eine bestimmte Entscheidung vorgibt, sondern indem sie dafür sorgt, dass die Entscheidungsgrundlagen öffentlich nachvollziehbar werden.

Auch die Stadtverwaltung hat ein eigenes Interesse an dieser Transparenz. Sie hat das Verfahren angestoßen beziehungsweise eine Prüfung angekündigt. Nun muss sie erklären, wo dieser Prozess steht. Die angekündigte Vorlage darf nicht zum politischen Phantom werden, über das gesprochen wird, ohne dass sichtbar wird, was daraus geworden ist. Je länger ein Verfahren dauert, desto größer wird die Bedeutung dieser Erklärung. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Entscheidung vorzugeben. Die Johannes-Dyba-Allee kann ihren Namen behalten. Sie kann wieder Kastanienallee heißen. Entscheidend ist, dass die Entscheidung begründet wird. Wer den heutigen Namen behalten möchte, muss erklären können, warum die öffentliche Ehrung trotz der Erkenntnisse aus der Aufarbeitung weiterhin angemessen ist. Wer die Rückbenennung fordert, muss ebenso erklären können, welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind. Beide Seiten müssen sich der gleichen Frage stellen: Was bedeutet öffentliche Ehrung, wenn sich die historische Bewertung einer Person verändert? Das ist die eigentliche Debatte. Und sie verdient mehr als politische Routine.

Fulda hat die Möglichkeit, aus diesem Streit etwas Konstruktives entstehen zu lassen. Die Stadt könnte die relevanten Unterlagen zugänglich machen, den Stand der Kulturamtsprüfung transparent darstellen und die Kriterien für die Entscheidung offenlegen. Sie könnte deutlich machen, welche Teile der Beratungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich bleiben müssen und welche politischen Ergebnisse anschließend öffentlich nachvollziehbar werden. Damit wäre auch eine Perspektive für die Zukunft geschaffen. Denn die Frage nach dem Umgang mit historischen Namen wird nicht bei der Johannes-Dyba-Allee enden. Kommunen werden immer wieder vor der Aufgabe stehen, öffentliche Ehrungen im Licht neuer Erkenntnisse zu bewerten. Wer dafür transparente und nachvollziehbare Kriterien entwickelt, schafft mehr als Klarheit in einem Einzelfall. Am Ende ist es deshalb tatsächlich nur ein Straßenschild – und zugleich viel mehr.

Die Johannes-Dyba-Allee ist ein Stück Stadtgeschichte. Die Auseinandersetzung um ihren Namen ist ein Stück Gegenwart. Und der Umgang mit dieser Auseinandersetzung wird zeigen, wie Fulda seine politische Kultur versteht. Eine Stadt muss nicht jede Entscheidung öffentlich vorbereiten. Sie muss auch nicht jede politische Beratung in die Öffentlichkeit tragen. Aber sie muss erklären können, was sie entscheidet und warum sie es entscheidet. Die Johannes-Dyba-Allee braucht deshalb keine endlose Hängepartie. Sie braucht eine Entscheidung auf einer nachvollziehbaren Grundlage. Sie braucht zugängliche relevante Unterlagen, klare Verantwortlichkeiten und eine politische Debatte, in der Fragen gestellt werden können, ohne dass daraus automatisch persönliche Vorwürfe entstehen. Das wäre die richtige Antwort auf die Unsicherheit, die inzwischen entstanden ist: nicht Empörung, nicht Verdächtigung und nicht politische Abkürzung, sondern Transparenz.

Denn am Ende geht es nicht darum, welches Wort auf einem Straßenschild steht. Es geht darum, welche Geschichte Fulda öffentlich erzählen will – und ob die Stadt den Mut besitzt, diese Geschichte offen, respektvoll und demokratisch zu verhandeln. +++ nh


Popup-Fenster

2 Kommentare

  1. Der Beitrag lässt Raum für eine Entscheidung, die nicht bereits am Anfang feststeht. Genau das ist guter Journalismus. Eine Redaktion muss nicht vorgeben, welches Ergebnis am Ende herauskommen muss. Ihre Aufgabe ist es, die relevanten Argumente auf den Tisch zu legen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und eine Entscheidung nachvollziehbar zu hinterfragen. Der Beitrag versucht deshalb nicht, die Debatte mit einer schnellen politischen Wertung zu erledigen, sondern stellt die entscheidenden Fragen: Wie transparent ist das Verfahren der Stadt? Auf welcher Grundlage wird über den Namen der Johannes-Dyba-Allee entschieden? Und wie kann eine solche Entscheidung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar begründet werden? Nicht die vorweggenommene Antwort steht im Mittelpunkt, sondern die Qualität des Entscheidungsprozesses. Genau darin liegt die journalistische Stärke des Beitrags. Klasse!

  2. Die Darstellung und Einordnung des Sachverhalts gefällt mir in diesen Ausführungen deutlich besser als der „Hau-Drauf-Kommentar“ im grenzwertigen Boulevard-Stil von Herrn Stadtfeld bei Osthessen-News mit dem Titel: „Haben wir in Fulda nicht andere Probleme, als die Johannes-Dyba-Allee?“, der definitiv der Ernsthaftigkeit des Themas nicht gerecht wird.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*