Vogelsberger Grüne kritisieren Rückschritt der Windenergienutzung

Lauterbach. Die Grünen im Vogelsberg befürchten durch den neuen Teilregionalplan Mittelhessen eine deutliche Reduzierung der Windenergienutzung im Vogelsberg. Sie gehen davon aus, dass das ursprünglich ehrgeizige Ziel der Landesregierung – 25 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien bis 2019 – nicht mehr erreichbar sind. Die Grünen weisen darauf hin, dass bis auf wenige Ausnahmen keine neuen Vorranggebiete zugelassen werden– auch wenn diese von den Kommunen akzeptiert bzw. von ihnen vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus werden aber auch die heute genutzten Windstandorte im Vogelsberg stark beschnitten. Das sei für den Ausbau der Windkraft im Vogelsberg ein Rückschlag: Einzig positiv bewerten die Grünen, dass der Oberwald und die Flächen des Naturschutzgroßprojektes tabu bleiben, um einen Raubbau an wertvollen Naturgütern zu verhindern.

Als nicht nachvollziehbar bewerten die Grünen, dass für die meisten der derzeitigen Windstandorte im Vogelsberg ein künftiges Repowering ausgeschlossen wird und damit eine Rückentwicklung der Windenergienutzung im gesamten Vogelsbergkreis eingeleitet wird. Die Grünen halten dies energiepolitisch für eine falsche Entwicklung und fordern von der Landesregierung, dass es zu einer gesetzlichen Regelung der Möglichkeiten des Repowerings kommt. Während derzeit noch 214 Windenergieanlagen und damit rund 25 Prozent aller hessischen Windenergieanlagen im Vogelsbergkreis betrieben werden, wird sich als Folge des aktuellen Entwurfs des Teilregionalplans die Zahl der Windenergieanlagen in einigen Jahren von 123 auf etwa 22 und damit um rund 80 Prozent dramatisch reduzieren. Der Grund dafür: die weitaus meisten Windenergieanlagen im Vogelsbergkreis wurden noch vor dem Jahr 2000 installiert und erreichen in wenigen Jahren das Ende ihrer technischen Betriebsdauer. Lediglich sechs Windstandorte sollen laut Teilregionalplan im Vogelschutz-Gebiet Hoher Vogelsberg übrigbleiben, darunter der von den Anliegerkommunen unerwünschte Standort bei Allmenrod.

In der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist nach Auffassung der Grünen, dass alle geplanten zukünftigen Vorranggebiete teilweise erheblichen Restriktionen unterliegen. So befinden sich manche in Bereichen der Flugsicherung, von Wasserschutzgebieten oder innerhalb nachgewiesener Bodendenkmäler oder Schutzbereichen des Denkmalschutzes. Dazu kommt, dass nicht wenige geplante Vorranggebiete von Rotmilanhorsten, Uhus, Schwarzstorchvorkommen oder anderen planungsrelevanten Vogelarten beschnitten werden und daher nur teilweise nutzbar sind, so z.B. bei Vorranggebieten in Mücke, Feldatal, Schwalmtal oder in Lauterbach. Der Artenschutz und dabei insbesondere der Vogel- und Fledermausschutz hat eine besondere Bedeutung bei der Windkraftplanung. Da aber nun die Anlagen weiter von Siedlungsgebieten entfernt gebaut werden müssen (1000 m), wurde in Kauf genommen, dass Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wachsen. Dies wird die Möglichkeiten der Nutzung der noch verbliebenen Standorte weiter einschränken.

Die Grünen kritisieren auch die außerordentlich hohe Inanspruchnahme des Waldes beim Ausbau der Windenergie (85 Prozent Wald gegenüber 15 Prozent Freifläche) und machen dafür auch fragwürdige Methoden in Umweltverträglichkeitsstudien mitverantwortlich, die besonders geschützte Tier- u. Pflanzenarten z.T. überzogen würdigten und Naturhaushalt, Landschaftsbild und Arten- und Individuenreichtum eher unterbewerteten (als Beispiel wird der hier häufige Rotmilan genannt). Notwendig für einen effektiven Artenschutz – insbesondere bei bedrohten Vogel- und Fledermausarten – wären ganzheitliche Konzepte, die nicht isoliert auf die vergleichbar geringe Gefahr durch Rotorblätter abheben, sondern ausgewählte Habitate aufwerten und wesentlich größere Gefahren für das Überleben der Tiere, wie z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, in den Blick nehmen. Denn auch in Naturschutzkreisen ist unstrittig, dass die Milane nicht durch die Windkraft ausgerottet werden, sondern durch mangelnde Nahrungsangebote in der Monokultur der Landwirtschaft verhungern.

Aus diesem Grund sind bei der Planung von Windkraftstandorten Vernetzungsstrukturen notwendig, die in die Landschaft implementiert werden, wie Heckenstrukturen und Gehölze. Es ist notwendig mit den ansässigen Landwirten ein Biotopmanagement zu erarbeiten, um die Flächen so zu bewirtschaften, dass neue Nahrungshabitate für die verschiedensten Vogelarten entstehen. Der neue Entwurf des Teilregionalplans Mittelhessen ist also nach Ansicht von Bündnis90/Die Grünen kein großer Wurf. +++ fuldainfo

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