Verurteilung von Florian H. wegen Untreue rechtskräftig

Untreue im besonders schweren Fall

Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 4. November 2022 den 44-jährigen Angeklagten Florian H. wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, teilte das Landgericht Fulda mit. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten, der bis Oktober 2020 Bürgermeister einer Gemeinde im Landkreis Fulda war, wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 29. Juni 2023 als offensichtlich unbegründet verworfen (Az. 7 ORs 8/23), da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Die Berufungskammer des Landgerichts war nach der durchgeführten Hauptverhandlung davon überzeugt, dass der Angeklagte H. im Jahr 2020 unter Missbrauch einer ihm privat eingeräumten Generalvollmacht insgesamt 34.000 Euro von einem Bankkonto eines zur Tatzeit bereits an Demenz erkrankten Mannes abgehoben und für eigene Zwecke verwendet hatte. Da der Angeklagte sich hierdurch eine zusätzliche Einkommensquelle von einiger Dauer erschlossen und sein Einkommen aufgebessert hatte, ging die Berufungskammer jeweils von einem gewerbsmäßigen Handeln und damit in allen 34 Fällen einer Untreue im besonders schweren Fall aus. Zudem wurde der Angeklagte dazu verurteilt, die vereinnahmten 34.000 an die Erbin des zwischenzeitlich verstorbenen Geschädigten zurückzuzahlen. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen