Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein sieht in dem Entwurf zum Gesetz für das geplante Altersvorsorgedepot eine Benachteiligung für Anbieter von Fonds oder ETFs – und Vorteile für Lebensversicherer. „Das Gesetz sieht vor, dass nur Produkte, die wie Lebensversicherungen kalkuliert sind, für die Auszahlphase verwendet werden können“, sagte Kleinlein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Auszahlpläne, die zum Beispiel auf Fonds oder ETFs basieren und eine andere Kostenkalkulation vorsehen, wären dann nicht möglich. „Durch die Hintertür bleibt damit der Verrentungszwang bestehen“, befürchtet er. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will laut Entwurf, dass Versicherte, die freiwillig mit einem Altersvorsorgedepot vorsorgen, künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr wählen können.
Kleinlein, der bis September 2022 Vorstandschef des Bundes der Versicherten (BdV) war, schrieb in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, über den die Funke-Zeitungen berichten, hingegen, praktisch würden Formulierungen im Gesetzentwurf de facto andere Anbieter außer Lebensversicherer in der Auszahlphase ausschließen.
Kleinlein hält darüber hinaus weitere Formulierungen im Gesetzestext für wenig verbraucherfreundlich. Das betrifft zum Beispiel Transparenzpflichten für die Versicherungsanbieter. „Wer sich für eine Versicherungsrente entscheidet, der sollte auch erfahren, wie die Rente kalkuliert ist, also welche Lebenserwartung ihm unterstellt wird. Solche Informationen fehlen aber noch immer, auch im neuen Gesetz“, sagte er.
Bei einer Leibrente sind Lebensversicherer grundsätzlich verpflichtet, die Auszahlung bis zum Tode zu gewähren. Häufig rechnen sie daher konservativ und legen eine höhere Lebenserwartung an, als gemeinhin erwartet wird. „Daher ist dringend darauf zu achten, dass hinreichend Informationen über die Auswirkung des Ansatzes der Langlebigkeit an die Kunden gegeben werden“, so Kleinlein in seiner Stellungnahme.
Der Fachmann zog unterm Strich ein gemischtes Fazit mit Blick auf den Gesetzentwurf: „Gut gedacht, in wichtigen Details schlecht gemacht. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherungswirtschaft hat beim Gesetz mitgeschrieben.“
Lindner will die private Altersvorsorge mit einem staatlich geförderten Depot unterstützen. Einen ersten Gesetzentwurf hat sein Haus dafür kürzlich vorgelegt. Das neue Altersvorsorgedepot soll Kapitalmarktanlagen künftig mit einer staatlichen Förderung ermöglichen. 600 Euro Grundzulage statt bislang 175 Euro im Jahr sind möglich, wenn man selbst 3.000 Euro einzahlt, dazu kommen steuerliche Vorteile. +++