Versenkerlaubnis für K+S hat Bestand

Kassel. Das Regierungspräsidium Kassel wird die wasserrechtliche Erlaubnis für K+S zur Versenkung von Salzabwasser vom 30. November 2011 nicht widerrufen. Diese Entscheidung traf die Behörde jetzt, nachdem eine Reihe von Trinkwassergewinnungsanlagen im Raum Osthessen und Westthüringen untersucht worden waren und Gefährdungen ausgeschlossen werden konnten.

Eine Nebenbestimmungen der bis November 2015 geltenden Versenkerlaubnis war die Auflage, dass die vorgelegte Prognose gesichert werden musste. Dieser Nachweis sollte zur Absicherung der Prognoseentscheidung des Regierungspräsidiums Kassel mit Hilfe eines 3-D-Modells erbracht werden. Bei dem von K+S vorgelegten Berechnungsmodell wurde der zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2013) erreichte Stand der Qualitätssicherung (Kalibrierung) bei der vom RP veranlassten Überprüfung als nicht ausreichend angesehen. Da das Unternehmen kein kalibriertes 3D-Modell vorlegen konnte, das die äußerst komplexen Anforderungen vollumfänglich erfüllte, war die Prognoseentscheidung anderweitig abzusichern.

Auch wenn allein das Fehlen des 3D-Modells nicht automatisch juristische Konsequenzen für die Gültigkeit der Versenkerlaubnis hat, wurde durch das RP eine neue Risikoabschätzung hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Trinkwasserversorgungsanlagen im Werra-Kaligebiet durchgeführt.

Die jeweiligen Fachbehörden der Länder und der Behördengutachter haben die zuvor getroffene Prognoseentscheidung nochmals daraufhin überprüft, ob ein neuer Sachverhalt eingetreten ist.

In seiner Stellungnahme konnte das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) aufgrund der fehlenden Absicherung durch das 3D-Modell für keine der zwölf näher betrachteten Trinkwassergewinnungsanlagen die Salzabwasserversenkung als potentielle Ursache für die langfristig steigenden Trends der jeweiligen Chloridkonzentrationen ausschließen. Jedoch liegen die gemessenen Chloridkonzentrationen der Gewinnungsanlagen mit Ausnahme des TB Eitra deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 250 mg pro Liter. Die Trinkwassergewinnungsanlagen wurden daher vom HLUG mit Ausnahme des Brunnens Eitra als nicht akut gefährdet eingestuft.

Am Tiefbrunnen Eitra wurde in dem Zeitraum vom 01.12.2014 bis 15.12.2014 ein Pumpversuch zur Klärung einer möglichen versenkbedingten Beeinflussung sowie zur Einschätzung des Besorgnispotentials einer nachteiligen Veränderung durch die Fortsetzung der Versenkung bis zum 30.11.2015 durchgeführt. Das Pumpversuchskonzept wurde vom Büro für Hydrogeologie und Umwelt (HG) unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit der Gemeinde Hauneck als zuständigem Wasserversorger, dem HLUG und dem RP Kassel erarbeitet. Die Ergebnisse zum Tiefbrunnen Eitra lagen im Februar 2015 vor: Es ergeben sich aus den aktuellen Befunden keine Hinweise auf eine Beeinflussung des Brunnens TB Eitra durch die Salzabwasserversenkung. Die im Rahmen der staatlichen Überwachung festgestellten Mineralisationsschwankungen ergeben sich aus dem Zufluss von geogenen Formationswässern. Durch Änderungen des Brunnenbetriebes und/oder brunnenbauliche Maßnahmen könnte der geogene Chloridgehalt reduziert werden. Hierzu werden weitere geophysikalische Untersuchungen empfohlen.

Zusammenfassend heißt es in der Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel dazu: „Insgesamt ist festzustellen, dass in den vom HLUG als auffällig beschriebenen Brunnen keine Konzentrationsentwicklung festzustellen ist, die von der, die zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bestand, abweicht. Laut Stellungnahme des Büros HG vom 30. 06. 2014, haben die der Prognoseentscheidung zugrundeliegenden Annahmen weiter Bestand. +++ fuldainfo