Fulda. Alle Jahre wieder findet im Herbst das Einbringen der Ernte statt. Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet dies nicht nur Behinderungen durch langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge, sondern auch Gefahren durch verschmutzte Fahrbahnen. Die Reifen der eingesetzten Erntemaschinen, Traktoren und LKWs können Dreck von den Feldern mit auf die Wege und Straßen bringen. Durch zusätzlichen Regen werden die mit Dreck verschmutzten Fahrbahnen schnell zu gefährlichen Rutschbahnen.
Die Landwirte trifft eine ganz besondere Verantwortung. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihnen herbeigeführte Verschmutzungen auf den Straßen und Wegen unverzüglich entfernt werden. Sollte die Beseitigung nicht sofort möglich sein, haben sie die Gefahrstellen bis zur endgültigen Beseitigung ausreichend kenntlich zu machen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend gewarnt sind, so das Ordnungsamt in Eiterfeld. Beseitigt ein Landwirt den von ihm verursachten Dreck nicht oder sichert er bis zur Beseitigung die Gefahrenstelle nicht ab, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, ihm droht dann ein Bußgeld.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr gegen ihn ermittelt werden. Dies gilt ebenso beim Hinterlassen von Tierkot auf Straßen, Geh- und Radwegen. Muss der Dreck oder Kot durch den Straßenbaulastträger beseitigt werden, werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kommt es durch die Verschmutzungen zu Unfällen, können zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten gegen den Verursacher der Verschmutzung geltend gemacht werden. +++ fuldainfo
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