Verbraucherzentrale mahnt Online-Händler Temu ab

Zahlreiche Hinweise wie "Beeile dich!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die chinesische Online-Plattform Temu abgemahnt. Temu verunsichere und übervorteile Verbraucher „mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Konkret wirft die Verbraucherzentrale der Internet-Plattform vor, mit sogenannten Dark Patterns Käufer zu manipulieren und unter Druck zu setzen, um so möglichst schnell eine Kaufentscheidung zu erzeugen. So würden während des Bestellens zahlreiche Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ angezeigt.

Der VZBV erklärte, dass dies laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten sei. In Deutschland und der Europäischen Union gälten Gesetze zum Schutz der Verbraucher, an die sich alle Unternehmen halten müssten, sagte Pop.

Ein weiterer Vorwurf: Temu würde Greenwashing betreiben. So würde das Unternehmen damit werben, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Käufer ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei hätten die Produkte, meist aus China stammend, bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.

Auch sei weder nachvollziehbar, wie die zum Teil extrem hohen Rabatte zustande kämen, noch könnte die Echtheit der Produktbewertungen überprüft werden. Verbraucher müssten vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden, so Pop. Als Nächstes wolle man nun über eine Klage gegen Temu entscheiden. +++

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