Frankfurt/Main. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) erlaubt ab sofort im Fall einer Verlängerung insgesamt vier Einwechslungen im DFB-Pokal. Das International Football Association Board (IFAB) habe einem DFB-Antrag auf Teilnahme an einem Pilotprojekt zugestimmt, welches die Auswirkungen einer vierten Einwechslung in Wettbewerben mit etwaiger Verlängerung untersuche, teilte der Verband am Freitag mit. Zuvor hatten sämtliche noch im Wettbewerb befindlichen Vereine zugestimmte, so der DFB weiter. Sobald es in zukünftigen DFB-Pokalspielen zu einer Verlängerung kommt, erhöht sich damit die Maximalzahl an Einwechslungen von drei auf vier. Diese Neuregelung soll bei den Frauen ab dem Achtelfinale vom 2. bis 4. Dezember sowie am 21. Dezember 2016 und bei den Männern ab dem Achtelfinale am 7. und 8. Februar 2017 gelten. Außerdem werde die Regelung für die gesamte Spielzeit 2017/2018 gelten, so der Verband. „Wir sind froh, dass alle Vereine den sportlichen Nutzen dieser Regelung sehen und mit der Änderung im laufenden Wettbewerb einverstanden sind“, sagte DFB-Vizepräsident Peter Frymuth. „Die Teilnahme an dem Pilotprojekt ermöglicht die praxisnahe Bewertung der vierten Einwechslung in der Verlängerung mit Blick auf die Vorteile, aber es ist auch möglich, etwaige negative Auswirkungen im Hinblick auf den Wettbewerb feststellen zu können.“ +++
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