Urteil: In Hessen müssen Grundschüler doch nicht in die Schule

Faeser: Chaos als Ergebnis laienhafter Vorbereitung im Ministerium

Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz

Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe der genannten Schulen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden. Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt. Der VGH betrachtet die Ungleichbehandlung der 4. Jahrgangsstufe gegenüber höheren Jahrgangsstufen als nicht dadurch gerechtfertigt, dass ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen. Die in den verbleibenden Wochen des Schulhalbjahrs noch zu erbringenden Leistungen seien für die weitere schulische Laufbahn dieser Schülerinnen und Schüler ohne Bedeutung.

Faeser: Chaos als Ergebnis laienhafter Vorbereitung im Ministerium

Dazu sagte die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und der SPD in Hessen, Nancy Faeser, am Freitag: „Ich bin erschüttert über das laienhafte Vorgehen der Landesregierung bei der Wiederaufnahme des Unterrichts. Wenn man die Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes grundsätzlich bis zum 3. Mai geschlossen hält, aber bestimmte Schülergruppen eine Woche früher wieder in die Klassenzimmer schicken will, dann ist das natürlich eine Ungleichbehandlung. Im Kultusministerium hätte man sehen müssen, dass sich hier juristische Probleme auftun, und das gestaffelte Vorgehen inhaltlich sorgfältig begründen müssen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Blamage für das Ministerium und den verantwortlichen Minister Lorz.“ Die Leidtragenden der handwerklichen Fehler im Kultusministerium seien die Eltern der betroffenen Viertklässler, so Faeser: „Tausende von Müttern und Vätern haben sich darauf eingerichtet, dass ihre Kinder ab Montag wieder in die Schule gehen. Diese Eltern müssen jetzt extrem kurzfristig wieder für eine Kinderbetreuung sorgen, ihre beruflichen Verpflichtungen neu organisieren – das ist eine echte Zumutung.“ Faeser forderte daher den Kultusminister auf, in der kommenden Woche eine Notbetreuung für alle Viertklässler*innen sicherzustellen, unabhängig vom Beruf der Eltern.

Die SPD-Chefin stellte grundsätzlich in Frage, ob Hessen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Land hinreichend gerüstet sei. Seit der Ankündigung des Kultusministers, die Schulen wieder zu öffnen, häuften sich die Hinweise darauf, dass die Vorbereitungen nicht gut liefen. Zweifel seien insbesondere angebracht, wenn es um die Einhaltung der Hygienestandards gehe: „In Darmstadt appelliert der Schuldezernent in seiner Not an die Eigeninitiative der Schulen, im Rheingau-Taunus-Kreis basteln Lehrerinnen und Lehrer Gesichtsmasken für ihre Schülerinnen und Schüler, weil das Material fehlt, in Wiesbaden gibt es an manchen Schulen nicht einmal warmes Wasser. Die Landesregierung wäre gut beraten gewesen, sich ausreichend Zeit für eine ordentliche Vorbereitung zu nehmen. Stattdessen hat das Kultusministerium mit verspäteten, teils widersprüchlichen Verlautbarungen und großflächigem Nichtstun den Schulstart chaotisiert. Ich hoffe im Sinne aller Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, dass der Kultusminister die kommende Woche nutzt, um Ordnung in seinen Laden zu bringen und sicherzustellen, dass am 3. Mai alle Schulen so ausgerüstet sind, dass die anerkannten Standards der Hygiene eingehalten werden können“, forderte Nancy Faeser. +++

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