Tunnel Neuhof: Wartungsarbeiten mit Behebung von Brand- und Anfahrschäden

Tunnel pkw brand3

Neuhof. Ab dem heutigen Montag bis einschließlich Freitag erfolgen im Auftrag von Hessen Mobil die nächsten turnusmäßigen Wartungsarbeiten im Tunnel Neuhof. Parallel zu diesen Wartungsarbeiten werden noch Schäden aus einem Fahrzeugbrand sowie ein Anfahrschaden behoben. Im Zeitraum von Montag, den 21.09.2015 bis Mittwoch, den 23.09.2015 wird der Verkehr in Fahrtrichtung Fulda jeweils ab ca. 20:00 Uhr bis spätestens 5:00 Uhr unter Sperrung eines Fahrstreifens durch den Tunnel geführt. Ggf. erfolgt bei Bedarf zusätzlich ein kurzzeitiges Anhalten des Verkehrs durch die Polizei. Mit nennenswerten Behinderungen muss jedoch nicht gerechnet werden.

Darüber hinaus ist es in den Nächten von Mittwoch, den 23.09.2019 bis Freitag, den 25.09.2015 aufgrund der notwendigen Reparaturarbeiten an der betriebstechnischen Tunnelausrüstung sowie des Bauwerks erforderlich, den Tunnel voll zu sperren. Bis zum jeweiligen Einsetzen des Berufsverkehrs sollen die Vollsperrungen jedoch wieder aufgehoben werden. Für den Zeitraum der Vollsperrungen stehen die seitens des Regierungspräsidiums Kassel angeordneten Bedarfsumleitungsstrecken zur Verfügung.

Diese führen für die Fahrtrichtung Norden (Fulda) von der AS Neuhof-Süd über die L 3206 – Mittelkalbach, die K 69 – Büchenberg, weiter über die L 3430 und die K 75 über Döllbach – L 3207 Zufahrt B 27 zur AS Fulda-Süd(U 47). In Fahrtrichtung Süden (Frankfurt) verläuft die Bedarfsumleitung ab der AS Neuhof-Nord über die K 100 – Neuhof – Neuhof-Hanauer Str. zur AS Neuhof-Süd(U 4). Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert und werden lediglich in den Nachtstunden wie beschrieben aktiviert.

Hinweise auf eine großräumige Umfahrung des betroffen Autobahnabschnittes der BAB A66 erfolgen bereits ab dem Langenselbolder Dreieck und am Hattenbacher Dreieck mit entsprechenden Hinweisen auf den Anzeigetafeln der Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Damit werden die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner auf das absolut notwendige Maß beschränkt. +++ fuldainfo

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