Sturz eines 13-jährigen aus Fenster – Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Sturz eines 13-jährigen Jungen aus dem dritten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses am Gallasiniring eingestellt. Ein Fremdverschulden konnte nicht festgestellt werden. Weder durch die durchgeführte Obduktion des Leichnams des verstorbenen Jungen noch durch die übrigen Ermittlungen, insbesondere Zeugenbefragungen, aber auch verdeckte Maßnahmen, konnte ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines Totschlags oder einer fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen gegen die Mutter oder den Vater des verstorbenen Jungen begründet werden. Durch die Ermittlungen haben sich vielmehr die Hinweise auf ein suizidales Geschehen verdichtet, so dass – jedenfalls unter Heranziehung des Zweifelsgrundsatzes – von einem solchen auszugehen und das Ermittlungsverfahren einzustellen war. +++