Steuerfahndungen sollen besseren Datenaustausch bekommen

Jedes Bundesland hat sein eigenes EDV-System

Finanzamt

Berlin. Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Neuregelung des Datenaustauschs der Steuerfahndungen in Deutschland. Erstmals soll damit in Deutschland der elektronische länderübergreifende Abruf von Daten zur Verfolgung von Steuerhinterziehern möglich werden, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Daten dürften dann automatisch auch von Finanzbehörden anderer Bundesländer verwendet werden.

In dem Gesetzentwurf zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, den die Bundesregierung dem Finanzausschuss vorgelegt hat, ist ein neuer Paragraf 88b in der Abgabenordnung vorgesehen. Ziel der neuen Regelung sei die Schaffung einer Berechtigung, Klardaten aus Strafverfahren wegen Steuerstraftaten für eine länderübergreifende Verhütung, Ermittlung und Verfolgung bei anderen zuständigen Finanzbehörden zu erheben und zu verwenden, heißt es im Gesetzentwurf, der der Funke-Mediengruppe vorliegt. Der neue Paragraf solle Steuerfahnder dazu ermächtigen, Daten länderübergreifend bereitzustellen und „zur automationsgestützten Verhinderung und Bekämpfung von länderübergreifenden Steuerverkürzungen zu nutzen“.

Der Aufbau von gesonderten Datenbanken zu diesem Zweck werde damit entbehrlich, heißt es seitens der Bundesregierung. Bislang können die Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer Daten zu Steuerbetrügern nicht auf einfachem Wege austauschen. „Jedes Bundesland hat sein eigenes EDV-System“, erklärt der Fahnder und Verdi-Fachbereichsvorstand Gerhard Groh den Zeitungen, „ein elektronischer Datenaustausch ist leider nicht möglich.“ Angesichts der raffinierten Methoden der Steuerhinterzieher sei die Fahndung hierdurch oft im Nachteil. +++ fuldainfo

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