Stadtverordnetenversammlung befasste sich mit der Notaufnahme des Klinikum und mehr

Die erste Stadtverordnetenversammlung in 2023 befasste sich mit der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetztes, aber auch mit der Belastung der Notaufnahme des Klinikums Fulda. Wie Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld erklärte, sei die Stadt Fulda in regelmäßigem Austausch mit den Vertretern der Ärztenetze der Region Fulda – insbesondere der Gesundheitsnetz Osthessen eG und dem Verein Ambulante Medizin Osthessen -, dem Landkreis, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dem Klinikum Fulda und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Darüber hinaus würden auch Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten geführt, die nicht Teil eines Ärztenetzes sind. Ziel dieser Gespräche sei es, durch eine engere und effizientere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen Fehlsteuerungen zu vermeiden und eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Dies sei für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Arbeit der Notaufnahmen von maßgeblicher Bedeutung.

Auf die Frage, das Initiativen der Verantwortlichen im Landkreis Fulda dazu geführt hätten, dass im Landkreis fünf zusätzliche Hausarztsitze geschaffen wurden und ob es solche Initiativen auch von der Stadt Fulda gab, sagte Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld: „Stadt und Landkreis arbeiten gemeinsam und in enger Abstimmung seit rund 15 Jahren daran, die Interessen der Stadt und der Region gegenüber der KV zu bündeln, Defizite und Verbesserungspotentiale zu identifizieren und im Dialog mit der KV konkrete Lösungen zu entwickeln. Seit vielen Jahren besteht in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer sogenannten ‚kleinräumigen Bedarfsanalyse‘. Die KV legt in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen regelmäßig einen erstellten Bedarfsplan für die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Hessen vor. Alle drei Jahre wird der Bedarfsplan aktualisiert. 2022 wurde eine Aktualisierung der im Bedarfsplan 2019 beschriebenen Inhalte fortgeschrieben. Die neue Bedarfsplanung vom November 2022 der Kassenärztlichen Vereinigung hat dabei die Stadt Fulda aus dem bisherigen Mittelbereich Fulda herausgelöst und neben dem neuen Mittelbereich Petersberg/Künzell einen eigenständigen Planungsbereich gebildet. Damit entspricht die KV der lange formulierten Forderung, die Bedarfsplanung kleinräumiger zu gestalten. Die nun erfolgte Trennung in zwei unabhängige Planungsbereiche sowie eine daraus resultierende eigenständige Betrachtung der Gegebenheiten in dem jeweiligen Planungsbereich (zum Beispiel regionale Demographie; regionale Morbidität; sozioökonomische Faktoren; räumliche Faktoren; infrastrukturelle Besonderheiten) hat sowohl für die Stadt Fulda als auch die weiteren kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Fulda greifbare Vorteile.

Für die Stadt Fulda besteht nun nicht mehr die Gefahr, dass Hausarztsitze in benachbarte Gemeinden der Stadtregion abwandern. Dies ist in den vergangenen Jahren bedauerlicher Weise mehrfach geschehen. Häufig konnten Standorte in den benachbarten Gemeinden der Stadtregion insbesondere durch ein großzügiges Angebot an Parkplätzen im Wettbewerb mit innerstädtischen Standorten herausfordernd sein. Diese Problematik konnte durch die Aufteilung in zwei Planungsbereiche gelöst werden. Für das Stadtgebiet Fulda geht die KV derzeit rein rechnerisch von einer Überversorgung aus. Die Stadt Fulda wird aus Sicht der KV als überdurchschnittlich gut bewertet, während in vielen übrigen Städten und Gemeinden aufgrund der Altersstruktur ein deutlich höherer Nachbesetzungsbedarf gesehen wird. Mit Blick auf die aktuell veröffentlichten objektiven Daten ist dabei in positiver Hinsicht tatsächlich festzustellen, dass das Durchschnittsalter der Hausärztinnen und Hausärzte in Fulda mit 53,8 Jahren jünger ist als im hessischen Durchschnitt. Gleichwohl sieht der Magistrat mögliches Potential für eine Erhöhung der Hausarztsitze. Nach Einschätzung des Magistrats arbeiten nicht alle Medizinerinnen und Mediziner, die über einen Arztsitz für Allgemeinmedizin im Stadtgebiet verfügen, tatsächlich mit einem hausärztlichen Schwerpunkt. Ein abschließendes Ergebnis gibt es zu dieser Frage noch nicht. Für den neu gebildeten ländlichen Planungsbereich wurde von Seiten der KV ein Mehrbedarf von fünf KV-Sitze berechnet. Diese Berechnung ist im Rahmen der nun kleinräumigen Bedarfsanalyse nachvollziehbar und kommt perspektivisch auch der Versorgungssituation in der Stadt Fulda zugute, da der ‚Druck‘ auf die in Fulda ansässigen Praxen voraussichtlich etwas gelindert werden kann.

Die Umsetzung der kleinräumigeren Bedarfsanalyse durch die KV ist ein Teilerfolg, für den lange gerungen wurde. Allerdings kommt es jetzt darauf an, dass die entsprechenden Arztsitze auch besetzt werden können. Von daher ist es auch in Stadt und Landkreis Fulda von entscheidender Bedeutung, dass mehr Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit als Hausarzt gewonnen werden können. Hier nehmen Stadt und Landkreis mit den Pilotprojekten der Landpartie, der Vergabe von Stipendien und vor allem mit der Schaffung von zusätzlichen Medizinstudienplätzen im Rahmen des Campus-Projektes Fulda/Marburg nicht nur hessenweit eine Vorreiterrolle ein. Im Übrigen kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die Idee der Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in der Innenstadt, insbesondere bei der Neugestaltung des Kerber-Areals, in der Ärzteschaft ganz überwiegend großen Anklang findet und als zukunftsweisend betrachtet wird.

Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetztes

Das reformierte Wohngeldrecht, insbesondere aber die kurzfristige administrative Umsetzung, stellt die Verwaltung vor eine große Herausforderung. Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am Anfang Dezember 2022 verabschiedet. Angekündigt wurde nicht nur eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte von circa 680.000 auf sodann 2,1 Millionen, sondern auch ein deutlich höherer Leistungsanspruch. Im Schnitt wird sich der Anspruch auf Wohngeld verdoppeln. Mit einer dauerhaft berücksichtigten Heizkostenkomponente (richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder – mindestens 96 Euro), einer eingeführten Klimakomponente (wird gewährt, wenn die tatsächliche Miete höher ist als der gesetzliche Höchstmietbetrag – richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder – mindestens 19,20 Euro) sowie einer geänderten Berechnungsformel werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der extrem gestiegenen Energie- und Heizkosten entlastet.

Die Personalausstattung der Wohngeldstelle wird durch zwischenzeitlich erfolgte Einstellungen von fünf Vollzeitkräften auf 10 Vollzeitstellen verdoppelt. Aufgrund der Einhaltung von Kündigungsfristen werden die Neubeschäftigten im Zeitraum 15.02. bis 01.04.2023 ihren Dienst bei der Stadt Fulda aufnehmen. Die für das zusätzliche Personal benötigten Räumlichkeiten werden im Behördenhaus am Schlossgarten durch interne Umstrukturierungen zur Verfügung gestellt. Die zum Jahreswechsel 2022/23 circa 950 laufenden Leistungsfälle wurden maschinell, somit automatisch, vom alten in das neue Recht des Wohngeldes überführt. Eingehende Neuanträge bis Ende November 2022 wurden ausschließlich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden (Alt)Recht bearbeitet. Bei ablehnenden Bescheiden wurde auf die Möglichkeit der Neuantragstellung ab Januar 2023 hingewiesen. Eingehende Neuanträge ab Dezember 2022 wurden bis Januar 2023 zurückgestellt und sodann für Dezember 2022 nach altem Recht und ab Januar 2023 nach neuem Recht beschieden.

Im Monat Januar 2023 erfolgte zusätzlich die Zahlung des zweiten einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger. Alle Personen/Haushalte, die im Zeitraum 01.09.-31.12.2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bezogen haben, waren leistungsberechtigt. Folgende Pauschalen wurden ausgezahlt: Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro und jedes weitere Haushaltsmitglied 100 Euro. Die Erfahrung aus Januar 2023 zeigt, dass die Zahl der Neuanträge von Woche zu Woche stetig steigt, allerdings offensichtlich noch nicht alle potenziell Leistungsberechtigten einen Wohngeldanspruch geltend gemacht haben. Konkrete Angaben über die Entwicklungen der Fallzahlen und finanziellen Ausgaben liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.“

Weitere Themen der Sitzung waren die Entwicklung der Platzzahlen in Kitas, die Gas- bzw. Stromversorgung oder auch die Frage nach der Verfügbarkeit und Anzahl von Fortbewegungsmitteln auf der Landesgartenschau in Fulda 2023 wie beispielsweise Rollstühle, Bollerwägen etc. Über diese Themen lesen Sie in einer weiteren Zusammenfassung am Wochenende. +++